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26 Wie ist es denn nun, liebe Brüder? Wenn ihr zusammenkommt, so hat ein jeglicher Psalmen, er hat eine Lehre, er hat Zungen, er hat Offenbarung, er hat Auslegung. Laßt alles geschehen zur Besserung!

27 So jemand mit Zungen redet, so seien es ihrer zwei oder aufs meiste drei, und einer um den andern; und einer lege es aus.

28 Ist aber kein Ausleger da, so schweige er in der Gemeinde, rede aber sich selber und Gott.

29 Weissager aber lasset reden zwei oder drei, und die andern lasset richten.

30 So aber eine Offenbarung geschieht einem andern, der da sitzt, so schweige der erste.

31 Ihr könnt wohl alle weissagen, einer nach dem andern, auf daß sie alle lernen und alle ermahnt werden.

32 Und die Geister der Propheten sind den Propheten untertan.

33 Denn Gott ist nicht ein Gott der Unordnung, sondern des Friedens.

34 Wie in allen Gemeinden der Heiligen lasset eure Weiber schweigen in der Gemeinde; denn es soll ihnen nicht zugelassen werden, daß sie reden, sondern sie sollen untertan sein, wie auch das Gesetz sagt.

35 Wollen sie etwas lernen, so lasset sie daheim ihre Männer fragen. Es steht den Weibern übel an, in der Gemeinde zu reden.

36 Oder ist das Wort Gottes von euch ausgekommen? Oder ist's allein zu euch gekommen?

37 So sich jemand läßt dünken, er sei ein Prophet oder geistlich, der erkenne, was ich euch schreibe; denn es sind des HERRN Gebote.

38 Ist aber jemand unwissend, der sei unwissend.

39 Darum, liebe Brüder, fleißiget euch des Weissagens und wehret nicht, mit Zungen zu reden.

40 Lasset alles ehrbar und ordentlich zugehen.

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Regeln für den Gottesdienst

26 Was bedeutet das nun für euch, liebe Brüder und Schwestern? Wenn ihr zusammenkommt, hat jeder etwas beizutragen: Einige singen ein Loblied, andere unterweisen die Gemeinde im Glauben. Einige geben weiter, was Gott ihnen offenbart hat, andere reden in unbekannten Sprachen, und wieder andere übersetzen das Gesprochene für alle. Wichtig ist, dass alles die Gemeinde aufbaut.

27 Während eines Gottesdienstes sollen höchstens zwei oder drei in unbekannten Sprachen reden, und zwar einer nach dem anderen. Was sie gesagt haben, soll gleich für alle übersetzt werden. 28 Wenn dafür niemand da ist, sollen die Betreffenden schweigen. Sie können ja für sich allein beten; Gott wird sie hören.

29 Auch von den Propheten, die Gottes Botschaften empfangen, sollen zwei oder drei sprechen; die anderen sollen das Gesagte beurteilen. 30 Der Prophet, der eine Botschaft von Gott bekommen hat, soll seine Rede beenden, wenn Gott einem der Anwesenden eine neue Botschaft eingibt. 31 Ihr könnt doch alle der Reihe nach in Gottes Auftrag reden, damit alle lernen und alle ermutigt werden. 32 Wer eine Botschaft von Gott bekommt, verliert dabei ja nicht die Kontrolle über sich. 33 Denn Gott will keine Unordnung, er will Frieden.

Wie in allen Gemeinden 34 sollen sich auch bei euch die Frauen in den Gottesdiensten still verhalten[a] und dort nicht das Wort führen. Stattdessen sollen sie sich unterordnen, wie es schon das Gesetz vorschreibt. 35 Wenn sie etwas wissen wollen, können sie zu Hause ihren Mann fragen. Denn es gehört sich nicht, dass Frauen in der Gemeinde das Wort führen.

36 Ihr seid anderer Meinung? Bildet ihr euch etwa ein, Gottes Botschaft sei von euch in die Welt ausgegangen? Oder glaubt ihr, die Einzigen zu sein, die sie gehört haben? 37 Wenn einer meint, Gott rede durch ihn oder er sei in besonderer Weise von Gottes Geist begabt, dann muss er auch erkennen, dass alles, was ich hier anordne, dem Willen des Herrn entspricht. 38 Wer das aber nicht anerkennt, den erkennt auch Gott nicht an.

39 Also, meine Brüder und Schwestern, strebt nach der Gabe, in Gottes Auftrag prophetisch zu sprechen, und hindert keinen, in unbekannten Sprachen zu reden. 40 Aber sorgt dafür, dass alles einwandfrei und geordnet vor sich geht.

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Footnotes

  1. 14,34 Wörtlich: schweigen. – Allerdings handelt es sich hier wohl nicht um ein absolutes Redeverbot, weil Paulus an anderen Stellen ganz selbstverständlich davon ausgeht, dass sich Frauen an den Gottesdiensten beteiligen. Vgl. Kapitel 11,5.