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28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.

29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben.

30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt.

31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt.

32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,

34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein.

35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.

36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben.

22 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf.

Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen.

Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl.

Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben.

Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.

Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.

Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;

findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.

10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,

11 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse.

12 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.

13 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.

14 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.

15 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

16 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.

17 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

18 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.

19 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben.

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt.

21 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.

22 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen.

23 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören;

24 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden.

25 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben.

26 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht;

27 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

28 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.

29 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben.

30 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben.

31 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen.

23 Du sollst falscher Anklage nicht glauben, daß du einem Gottlosen Beistand tust und ein falscher Zeuge seist.

Du sollst nicht folgen der Menge zum Bösen und nicht also verantworten vor Gericht, daß du der Menge nach vom Rechten weichest.

Du sollst den Geringen nicht beschönigen in seiner Sache.

Wenn du deines Feindes Ochsen oder Esel begegnest, daß er irrt, so sollst du ihm denselben wieder zuführen.

Wenn du den Esel des, der dich haßt, siehst unter seiner Last liegen, hüte dich, und laß ihn nicht, sondern versäume gerne das Deine um seinetwillen.

Du sollst das Recht deines Armen nicht beugen in seiner Sache.

Sei ferne von falschen Sachen. Den Unschuldigen und Gerechten sollst du nicht erwürgen; denn ich lasse den Gottlosen nicht Recht haben.

Du sollst nicht Geschenke nehmen; denn Geschenke machen die Sehenden blind und verkehren die Sachen der Gerechten.

Die Fremdlinge sollt ihr nicht unterdrücken; denn ihr wisset um der Fremdlinge Herz, dieweil ihr auch seid Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.

10 Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seine Früchte einsammeln.

11 Im siebenten Jahr sollst du es ruhen und liegen lassen, daß die Armen unter deinem Volk davon essen; und was übrigbleibt, laß das Wild auf dem Felde essen. Also sollst du auch tun mit deinem Weinberg und Ölberg.

12 Sechs Tage sollst du deine Arbeit tun; aber des siebenten Tages sollst du feiern, auf daß dein Ochs und Esel ruhen und deiner Magd Sohn und der Fremdling sich erquicken.

13 Alles, was ich euch gesagt habe, das haltet. Und anderer Götter Namen sollt ihr nicht gedenken, und aus eurem Munde sollen sie nicht gehört werden.

14 Dreimal sollt ihr mir Feste halten im Jahr:

15 das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten, daß du sieben Tage ungesäuertes Brot essest, wie ich dir geboten habe, um die Zeit des Monats Abib; denn in demselben bist du aus Ägypten gezogen. Erscheint aber nicht leer vor mir.

16 Und das Fest der Ernte, der Erstlinge deiner Früchte, die du auf dem Felde gesät hast. Und das Fest der Einsammlung im Ausgang des Jahres, wenn du deine Arbeit eingesammelt hast vom Felde.

17 Dreimal im Jahre soll erscheinen vor dem HERRN, dem Herrscher, alles, was männlich ist unter dir.

18 Du sollst das Blut meines Opfers nicht neben dem Sauerteig opfern, und das Fett von meinem Fest soll nicht bleiben bis auf morgen.

19 Die Erstlinge von der ersten Frucht auf deinem Felde sollst du bringen in das Haus des HERRN, deines Gottes. Und sollst das Böcklein nicht kochen in seiner Mutter Milch.

20 Siehe, ich sende einen Engel vor dir her, der dich behüte auf dem Wege und bringe dich an den Ort, den ich bereitet habe.

21 Darum hüte dich vor seinem Angesicht und gehorche seiner Stimme und erbittere ihn nicht; denn er wird euer Übertreten nicht vergeben, und mein Name ist in ihm.

22 Wirst du aber seiner Stimme hören und tun alles, was ich dir sagen werde, so will ich deiner Feinde Feind und deiner Widersacher Widersacher sein.

23 Wenn nun mein Engel vor dir her geht und dich bringt an die Amoriter, Hethiter, Pheresiter, Kanaaniter, Heviter und Jebusiter und ich sie vertilge,

24 so sollst du ihre Götter nicht anbeten noch ihnen dienen und nicht tun, wie sie tun, sondern du sollst ihre Götzen umreißen und zerbrechen.

25 Aber dem HERRN, eurem Gott, sollt ihr dienen, so wird er dein Brot und dein Wasser segnen, und ich will alle Krankheit von dir wenden.

26 Es soll nichts Unträchtiges noch Unfruchtbares sein in deinem Lande, und ich will dich lassen alt werden.

27 Ich will meinen Schrecken vor dir her senden und alles Volk verzagt machen, dahin du kommst, und will dir alle deine Feinde in die Flucht geben.

28 Ich will Hornissen vor dir her senden, die vor dir her ausjagen die Heviter, Kanaaniter und Hethiter.

29 Ich will sie nicht auf ein Jahr ausstoßen vor dir, auf daß nicht das Land wüst werde und sich wilde Tiere wider dich mehren;

30 einzeln nacheinander will ich sie vor dir her ausstoßen, bis du wächsest und das Land besitzest.

31 Und will deine Grenze setzen von dem Schilfmeer bis an das Philistermeer und von der Wüste bis an den Strom. Denn ich will dir in deine Hand geben die Einwohner des Landes, daß du sie sollst ausstoßen vor dir her.

32 Du sollst mit ihnen oder mit ihren Göttern keinen Bund machen;

33 sondern laß sie nicht wohnen in deinem Lande, daß sie dich nicht verführen wider mich. Denn wo du ihren Göttern dienst, wird dir's zum Fall geraten.

24 Und zu Mose sprach er: Steig herauf zum HERRN, du und Aaron, Nadab und Abihu und siebzig von den Ältesten Israels, und betet an von ferne.

Aber Mose allein nahe sich zum HERRN und lasse jene nicht herzu nahen, und das Volk komme auch nicht zu ihm herauf.

Mose kam und erzählte dem Volk alle Worte des HERRN und alle Rechte. Da antwortete alles Volk mit einer Stimme und sprachen: Alle Worte, die der HERR gesagt hat, wollen wir tun.

Da schrieb Mose alle Worte des HERRN und machte sich des Morgens früh auf und baute einen Altar unten am Berge mit zwölf Säulen nach den zwölf Stämmen Israels,

und sandte hin Jünglinge aus den Kindern Israel, daß sie Brandopfer darauf opferten und Dankopfer dem HERRN von Farren.

Und Mose nahm die Hälfte des Blutes und tat's in ein Becken, die andere Hälfte sprengte er auf den Altar.

Und nahm das Buch des Bundes und las es vor den Ohren des Volkes. Und da sie sprachen: Alles, was der HERR gesagt hat, das wollen wir tun und gehorchen,

da nahm Mose das Blut und besprengte das Volk damit und sprach: Sehet, das ist das Blut des Bundes, den der HERR mit euch macht über allen diesen Worten.

Da stiegen Mose und Aaron, Nadab und Abihu und siebzig von den Ältesten Israels hinauf

10 und sahen den Gott Israels. Unter seinen Füßen war es wie ein schöner Saphir und wie die Gestalt des Himmels, wenn's klar ist.

11 Und er reckte seine Hand nicht aus wider die Obersten in Israel. Und da sie Gott geschaut hatten, aßen und tranken sie.

12 Und der HERR sprach zu Mose: Komm herauf zu mir auf den Berg und bleib daselbst, daß ich dir gebe steinerne Tafeln und Gesetze und Gebote, die ich geschrieben habe, die du sie lehren sollst.

13 Da machte sich Mose auf mit seinem Diener Josua und stieg auf den Berg Gottes

14 und sprach zu den Ältesten: Bleibet hier, bis wir wieder zu euch kommen. Siehe, Aaron und Hur sind bei euch; hat jemand eine Sache, der komme vor dieselben.

15 Da nun Mose auf den Berg kam, bedeckte eine Wolke den Berg,

16 und die Herrlichkeit des HERRN wohnte auf dem Berge Sinai und deckte ihn mit der Wolke sechs Tage, und er rief Mose am siebenten Tage aus der Wolke.

17 Und das Ansehen der Herrlichkeit des HERRN war wie ein verzehrendes Feuer auf der Spitze des Berges vor den Kindern Israel.

18 Und Mose ging mitten in die Wolke und stieg auf den Berg und blieb auf dem Berg vierzig Tage und vierzig Nächte.

Schadensersatz

28 »Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass sie sterben, muss das Rind gesteinigt werden, und niemand darf von seinem Fleisch essen; der Besitzer aber geht straffrei aus. 29 Falls aber das Rind schon vorher auf Menschen losgegangen ist und der Besitzer es trotz Warnung nicht eingesperrt hat, muss das Tier gesteinigt werden, und auch der Besitzer soll sterben. 30 Ihr könnt ihm aber die Möglichkeit geben, sich durch ein Sühnegeld freizukaufen. Dieses Geld muss er in voller Höhe zahlen.

31 Das gilt auch dann, wenn das Tier einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt hat. 32 Tötet das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin, muss der Besitzer ihrem Herrn 30 Silberstücke bezahlen, und das Tier soll gesteinigt werden.

33 Wenn jemand die Abdeckung von einer Zisterne wegnimmt oder eine Zisterne neu aushebt und die Öffnung nicht zudeckt, und ein Rind oder Esel fällt hinein, 34 dann muss der Besitzer der Zisterne Schadensersatz leisten. Er soll dem Besitzer des Tieres den Wert erstatten, das tote Tier aber gehört ihm.

35 Wenn ein Rind das eines anderen niederstößt und tötet, sollen beide Besitzer das lebende Rind verkaufen und sich den Erlös teilen; ebenso sollen sie das tote Tier unter sich aufteilen. 36 Wenn aber das Rind schon vorher auf andere Tiere losgegangen ist und sein Besitzer es trotz Warnung nicht eingesperrt hat, dann muss er das tote Rind durch eines seiner Tiere ersetzen; das getötete Tier aber gehört ihm.«

Gesetze zum Schutz des Eigentums

37 »Hat jemand ein Rind oder Schaf gestohlen und es geschlachtet oder verkauft, dann soll er für ein gestohlenes Rind fünf Rinder erstatten und für ein gestohlenes Schaf vier Schafe.

22 Wenn ein Einbrecher bei Nacht auf frischer Tat ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, dann ist der, der ihn getötet hat, kein Mörder. Wenn es aber schon hell war, gilt die Tat als Mord.

Ein Dieb muss das Gestohlene erstatten; besitzt er nichts, soll er als Sklave verkauft werden. Das Geld steht dem Bestohlenen als Entschädigung zu.

Wenn sich ein gestohlenes Tier – ob Rind, Esel, Schaf oder Ziege – noch lebend im Besitz des Diebes befindet, muss er doppelten Ersatz leisten.

Wenn jemand sein Feld oder seinen Weinberg abweiden lässt und das Vieh nicht beaufsichtigt, so dass es das Feld eines anderen abgrast, soll er den Schaden ersetzen: Die besten Früchte seines Weinbergs und das beste Getreide von seinen Feldern muss er dem Geschädigten geben.

Entzündet sich durch ein Feuer Gestrüpp, und die Flammen greifen auf ein benachbartes Feld über und vernichten dort Garben, stehendes Getreide oder junge Ähren, dann muss der Schadensersatz leisten, der das Feuer angezündet hat.

Wenn jemand einem anderen Geld oder wertvolle Gegenstände zur Aufbewahrung anvertraut und sie aus dessen Haus gestohlen werden, soll der Dieb – falls er gefasst wird – das Gestohlene doppelt ersetzen. Wird der Dieb nicht gefasst, muss derjenige, der die Wertgegenstände aufbewahrte, vor mir, eurem Gott, erscheinen, damit herauskommt, ob er selbst die ihm anvertrauten Dinge unterschlagen hat.

Wenn sich zwei Leute um etwas Wertvolles streiten – ganz gleich ob um ein Rind, einen Esel, ein Schaf oder eine Ziege, um Kleider oder um etwas anderes – und jeder behauptet, dass es ihm gehört, dann soll ihr Streitfall vor mich gebracht werden. Wen ich für schuldig erkläre, der soll dem rechtmäßigen Besitzer sein Eigentum doppelt zurückerstatten.

Wenn jemand einem anderen Israeliten einen Esel, ein Rind, ein Schaf, eine Ziege oder sonst ein Tier anvertraut und es dort stirbt, sich verletzt oder gestohlen wird, ohne dass es Zeugen gibt, 10 dann soll der Streit zwischen beiden durch einen Eid vor mir, dem Herrn, geschlichtet werden: Der Beschuldigte soll schwören, dass er sich nicht selbst am Eigentum des anderen vergriffen hat. Der Besitzer muss diese Erklärung gelten lassen, und der Beschuldigte braucht keinen Ersatz zu leisten. 11 Wenn ihm das Tier aber nachweislich gestohlen wurde, soll er es dem Besitzer ersetzen. 12 Hat ein wildes Tier es gerissen, soll er die Überreste als Beweis herbringen; dann muss er keinen Schadensersatz leisten.

13 Wenn sich jemand ein Arbeitstier ausleiht, und es verletzt sich oder stirbt, muss er Schadensersatz leisten, sofern der Besitzer nicht dabei gewesen ist. 14 War der Besitzer dabei, braucht derjenige, der das Tier geliehen hat, keinen Ersatz zu leisten. Hatte er das Tier gemietet, so ist der Schaden mit dem Mietpreis abgegolten.«

Verführung eines Mädchens

15 »Wenn ein Mann ein Mädchen, das noch nicht verlobt ist, verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis für sie bezahlen und sie heiraten. 16 Falls sich ihr Vater aber weigert, sie ihm zur Frau zu geben, muss der Mann ihm dennoch den Brautpreis bezahlen, der einer Jungfrau angemessen ist.«

Vergehen, die mit dem Tod bestraft werden

17 »Eine Zauberin sollt ihr nicht am Leben lassen!

18 Jeder, der mit einem Tier verkehrt, muss mit dem Tod bestraft werden.

19 Wer anderen Göttern Opfer darbringt und nicht mir, dem Herrn, allein, der soll mir übereignet werden und sterben.«

Schutzbestimmungen für die Schwachen

20 »Unterdrückt die Fremden nicht und beutet sie nicht aus! Denn ihr selbst seid einmal Fremde in Ägypten gewesen.

21 Benachteiligt die Witwen und Waisen nicht! 22 Wenn ihr es doch tut und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich sie ganz sicher erhören. 23 Mein Zorn wird losbrechen, und ich lasse euch von euren Feinden töten. Dann werden eure Frauen Witwen sein und eure Kinder Waisen!

24 Wenn ihr einem Armen aus meinem Volk Geld leiht, sollt ihr euch nicht daran bereichern. Verlangt keine Zinsen von ihm!

25 Wenn ihr den Mantel eures Schuldners als Pfand nehmt, müsst ihr ihn vor Sonnenuntergang zurückgeben, 26 denn er ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn ihr den Mantel nicht zurückgebt und der Mann zu mir um Hilfe ruft, werde ich ihn erhören, denn ich bin barmherzig.«

Verpflichtungen gegenüber Gott

27 »Mich, euren Gott, sollt ihr nicht verhöhnen, und ein Oberhaupt aus eurem Volk sollt ihr nicht verfluchen!

28 Gebt mir rechtzeitig die Opfergaben vom Ertrag eurer Getreidefelder und Weingärten! Auch eure ältesten Söhne sollt ihr mir weihen. 29 Eure erstgeborenen männlichen Rinder, Schafe und Ziegen dürfen sieben Tage lang bei ihrer Mutter bleiben; am achten Tag sollt ihr sie mir als Opfer darbringen.

30 Heilige Menschen sollt ihr sein, die mir allein gehören. Esst darum kein Fleisch von einem Tier, das von Raubtieren gerissen wurde! Wenn ihr einen Kadaver findet, werft ihn den Hunden vor!«

Gerechtigkeit vor Gericht und Feindesliebe

23 »Verbreite kein falsches Gerücht! Weißt du aber sicher, dass jemand Unrecht getan hat, dann darfst du ihn nicht durch eine falsche Aussage entlasten. Folge nicht der Mehrheit, wenn sie im Unrecht ist! Musst du vor Gericht aussagen, sollst du nicht der Mehrheit nach dem Mund reden und so ein gerechtes Urteil verhindern. Du darfst aber auch einen Armen vor Gericht nicht begünstigen!

Wenn du ein Rind oder einen Esel deines Feindes umherirren siehst, dann bring das Tier auf jeden Fall zurück! Wenn der Esel eines Menschen, der dich hasst, unter einer Last zusammengebrochen ist, dann geh nicht einfach vorüber! Hilf deinem Feind, das Tier wieder auf die Beine zu bringen.

Verweigere einem Armen vor Gericht nicht sein Recht! Wenn vor Gericht gelogen wird, beteilige dich nicht daran! Verurteile den Unschuldigen nicht zum Tode, denn ich spreche niemanden frei, der ein solches Unrecht begeht. Nimm keine Bestechungsgeschenke an, denn sie machen die Sehenden blind und verleiten dazu, das Recht zu beugen.

Unterdrückt die Fremden nicht! Ihr wisst ja, wie ihnen zumute sein muss, denn ihr seid selbst einmal Fremde in Ägypten gewesen.«

Sabbatgebote

10 »Sechs Jahre lang sollt ihr eure Felder bewirtschaften und die Ernte einbringen. 11 Aber im siebten Jahr lasst sie brachliegen, sät und erntet nicht! Was dann noch auf ihnen wächst, soll den Armen gehören, und den Rest mag das Wild fressen. Dasselbe gilt für eure Weinberge und Olivenhaine.

12 Sechs Tage lang sollt ihr eure Arbeit tun, aber am siebten Tag sollt ihr ruhen, damit eure Rinder und Esel sich erholen und auch eure Sklaven und die Fremden bei euch sich ausruhen können.

13 Haltet euch an alles, was ich euch befohlen habe! Betet nicht zu anderen Göttern, ich will ihre Namen aus eurem Mund nicht hören!«

Die drei Jahresfeste

14 »Dreimal im Jahr sollt ihr mir zu Ehren ein Fest feiern: 15 Feiert als erstes das Fest der ungesäuerten Brote! Sieben Tage im Monat Abib sollt ihr Brot essen, das ohne Sauerteig gebacken wurde, wie ich es euch befohlen habe. Denn in diesem Monat seid ihr aus Ägypten fortgezogen. Keiner soll mit leeren Händen zu meinem Heiligtum kommen! 16 Feiert dann das Erntefest[a], bei dem ihr mir den ersten Ertrag von dem Getreide darbringt, das ihr ausgesät habt. Als drittes sollt ihr das Fest der Wein- und Obsternte am Ende des Jahres[b] feiern, wenn ihr die Früchte aus den Weinbergen und Gärten geerntet habt. 17 Dreimal im Jahr sollen alle Männer Israels zum Heiligtum kommen und sich dort vor mir, dem Herrn, versammeln.

18 Wenn ihr ein Tier schlachtet und opfert, dürft ihr sein Blut nicht zusammen mit Speisen darbringen, die Sauerteig enthalten! Vom Fett der Tiere, die ihr mir an den Festtagen opfert, darf nichts bis zum nächsten Morgen übrig bleiben.

19 Bringt das Beste vom ersten Ertrag eurer Felder als Gabe in mein Heiligtum! Kocht ein Ziegenböckchen nicht in der Milch seiner Mutter!«

Der Engel des Herrn wird Israel führen

20 »Ich verspreche euch: Ich werde einen Engel vor euch hersenden, der euch auf dem Weg bewahrt und in das Land bringt, das ich für euch bestimmt habe. 21 Achtet ihn und hört auf seine Worte! Widersetzt euch ihm nicht! Er wird euch nicht vergeben, wenn ihr euch gegen ihn auflehnt, denn ich selbst bin in ihm gegenwärtig. 22 Wenn ihr aber bereitwillig auf das hört, was ich euch durch ihn mitteile, dann werden eure Feinde auch meine Feinde sein und eure Gegner meine Gegner.

23 Denn mein Engel wird vor euch herziehen und euch in das Land bringen, in dem jetzt noch die Amoriter, Hetiter, Perisiter, Kanaaniter, Hiwiter und Jebusiter leben. Alle diese Völker rotte ich aus. 24 Werft euch nicht vor ihren Göttern nieder und betet sie nicht an! Übernehmt auch nicht die heidnischen Bräuche dieser Völker! Ihr müsst ihre Götterfiguren zerstören und ihre heiligen Steinsäulen kurz und klein schlagen. 25 Dient mir, dem Herrn, eurem Gott! Dann werde ich euch reichlich Essen und Trinken geben und Krankheiten von euch fernhalten. 26 In eurem Land wird keine Frau Fehlgeburten haben, keine wird unfruchtbar sein; ich werde euch ein langes Leben schenken.

27 Den Völkern, zu denen ihr kommt, werde ich Angst und Schrecken einjagen; aus lauter Verwirrung werden eure Feinde Hals über Kopf vor euch fliehen. 28 Ich lasse Hornissen ausschwärmen[c], um die Hiwiter, Kanaaniter und Hetiter davonzujagen. 29 Aber ich werde sie nicht alle auf einmal vertreiben, sonst ist das Land menschenleer und öde, und die wilden Tiere vermehren sich so sehr, dass sie euch schaden. 30 Ich werde die Bewohner des Landes nach und nach vertreiben, bis euer Volk so groß geworden ist, dass ihr ganz Kanaan in Besitz nehmen könnt.

31 Euer Land wird vom Roten Meer bis zum Mittelmeer reichen und von der Wüste im Süden bis zum Euphrat; so habe ich es bestimmt. Die Menschen, die jetzt dort wohnen, gebe ich in eure Hand. Ihr werdet sie vertreiben, während ihr immer weiter vordringt. 32 Schließt keinen Bund mit ihnen und ihren Göttern! 33 Sie dürfen nicht in eurem Land bleiben, sonst verführen sie euch noch dazu, mir untreu zu werden. Denn wenn ihr ihre Götter verehrt, wird euch das zum Verhängnis!«

Der Herr schließt einen Bund mit Israel

24 Gott sagte zu Mose: »Steig zu mir auf den Berg, zusammen mit Aaron, seinen Söhnen Nadab und Abihu sowie siebzig von den Sippenoberhäuptern Israels. Bleibt in einiger Entfernung stehen und werft euch vor mir nieder! Nur du allein darfst dich mir nähern, die anderen müssen sich fernhalten. Das Volk darf auf keinen Fall mit dir den Berg besteigen!«

Mose trat vor die Israeliten und teilte ihnen die Gebote und Bestimmungen des Herrn mit. Sie antworteten einmütig: »Wir wollen alles tun, was der Herr befohlen hat!«

Danach schrieb Mose die Worte des Herrn auf. Früh am nächsten Morgen errichtete er einen Altar am Fuß des Berges, dazu zwölf Gedenksteine, je einen für jeden Stamm Israels. Dann rief er einige junge Israeliten zu sich und trug ihnen auf, dem Herrn zu opfern. Sie brachten Brandopfer dar und schlachteten junge Stiere für das Friedensopfer. Mose fing die Hälfte des Blutes der Opfertiere in Schalen auf, die andere Hälfte sprengte er an den Altar.

Dann nahm er die Schriftrolle, in der er die Gesetze des Bundes aufgeschrieben hatte, und las sie den Israeliten vor. Sie antworteten: »Alles, was der Herr befohlen hat, wollen wir tun! Wir werden ihm gehorchen!« Da besprengte Mose das Volk mit dem Blut aus den Schalen und sagte: »Das Blut besiegelt den Bund zwischen dem Herrn und euch. Dieser Bund beruht auf all den Geboten, die ich euch in seinem Namen weitergegeben habe.«

Mose, Aaron, Nadab, Abihu und die siebzig Sippenoberhäupter stiegen auf den Berg Sinai, 10 und sie sahen den Gott Israels. Der Boden unter seinen Füßen leuchtete wie mit Saphiren bedeckt, blau und klar wie der Himmel. 11 Die ausgewählten Männer, die mit Mose auf dem Berg waren, durften Gott sehen, ohne dass er sie tötete. Dann aßen und tranken sie in seiner Gegenwart.

Gott spricht mit Mose auf dem Berg

12 Nachdem sie wieder hinabgestiegen waren, sagte der Herr zu Mose: »Komm noch einmal zu mir auf den Berg und bleib einige Zeit hier! Ich will dir zwei Steintafeln geben, auf denen meine Gebote stehen. Ich selbst habe das Gesetz aufgeschrieben, um Israel zu unterweisen.«

13 Mose und sein Diener Josua machten sich auf den Weg, und Mose bestieg den Berg Gottes. 14 Vorher hatte er zu den Sippenoberhäuptern Israels gesagt: »Wartet hier auf uns, bis wir zu euch zurückkehren! Aaron und Hur bleiben bei euch. Wer einen Streitfall hat, soll sich an sie wenden!«

15-16 Als Mose hinaufstieg, kam der Herr in seiner Herrlichkeit auf den Berg Sinai herab. Sechs Tage lang bedeckte Gottes Wolke den Berg. Am siebten Tag rief der Herr aus der Wolke Mose zu sich. 17 Die Erscheinung des Herrn auf dem Berg sah für die Israeliten aus wie ein loderndes Feuer. 18 Mose aber ging weiter hinauf zum Gipfel, mitten in die Wolke hinein. Vierzig Tage und Nächte blieb er dort.

Footnotes

  1. 23,16 Sonst Wochenfest genannt. Vgl. »Wochenfest« in den Sacherklärungen.
  2. 23,16 Gemeint ist das Ende des landwirtschaftlichen Jahres im September/Oktober.
  3. 23,28 Wörtlich: Ich werde die Hornisse senden. – Möglicherweise hier Sinnbild für die Panik, die solche stechenden Insekten verbreiten können.