Gottes Bund mit seinem Volk (Kapitel 19–24)

Die Ankunft am Berg Sinai

19 Genau am 1. Tag des 3. Monats nachdem die Israeliten Ägypten verlassen hatten, erreichten sie die Wüste Sinai. Sie waren von Refidim aufgebrochen und schlugen nun in der Wüste, am Fuß des Berges Sinai, ihr Lager auf.

Mose bestieg den Berg, um Gott zu begegnen. Der Herr rief ihm vom Berg aus zu: »Richte den Israeliten, den Nachkommen von Jakob, diese Botschaft von mir aus: Ihr habt selbst gesehen, was ich mit den Ägyptern gemacht habe. Ich habe euch sicher hierher zu mir gebracht, wie ein Adler, der seine Jungen trägt. Wenn ihr nun auf mich hört und euch an den Bund haltet, den ich mit euch schließen will, dann werdet ihr mir mehr bedeuten als alle anderen Völker. Mir gehört die ganze Welt, aber ihr seid in besonderer Weise mein Eigentum. Ja, ihr sollt ein heiliges Volk sein, das allein mir gehört. Als königliche Priester sollt ihr mir dienen![a] Sag dies den Israeliten weiter!«

Mose ging zurück, rief die Sippenoberhäupter des Volkes zusammen und erzählte ihnen, was der Herr ihm aufgetragen hatte. Das ganze Volk Israel war sich einig: »Wir wollen alles tun, was der Herr befiehlt!« Mose überbrachte ihre Entscheidung dem Herrn. Nachdem er berichtet hatte, was die Israeliten geantwortet hatten, sagte der Herr zu Mose: »Ich werde in einer dichten Wolke zu dir kommen und so mit dir sprechen, dass auch das Volk es hört. Es soll nie wieder einen Zweifel geben, dass du in meinem Auftrag redest.

10 Geh nun wieder zurück! Die Israeliten sollen sich heute und morgen darauf vorbereiten, mir zu begegnen. Sie sollen ihre Kleider waschen 11 und sich am dritten Tag bereithalten. Denn an diesem Tag werde ich vor aller Augen auf den Berg Sinai herabkommen. 12 Zieh eine Grenze rings um den Berg, und warne die Leute davor, sie zu überschreiten! Sie dürfen ihn nicht besteigen und sich auch nicht am Fuß des Berges aufhalten. Wer dem Berg zu nahe kommt, muss sterben: 13 Er soll gesteinigt oder mit Pfeilen erschossen werden. Das Gleiche gilt für die Tiere, sie dürfen nicht am Leben bleiben! Erst wenn das Widderhorn lang anhaltend ertönt, dürfen die Israeliten auf den Berg kommen.«

14 Wieder stieg Mose vom Berg herunter; er sorgte dafür, dass die Leute ihre Kleider wuschen und sich darauf vorbereiteten, Gott zu begegnen. 15 »Haltet euch am dritten Tag bereit«, befahl er ihnen, »und so lange soll niemand von euch mit seiner Frau schlafen!«

Der Herr erscheint

16 Früh am Morgen des dritten Tages begann es, zu donnern und zu blitzen. Eine dichte Wolke umhüllte den Berg, und man hörte den lauten Klang eines Widderhorns. Die Israeliten im Lager zitterten vor Angst. 17 Mose führte sie aus dem Lager, Gott entgegen, und sie stellten sich am Fuß des Berges auf. 18 Der Berg Sinai war in dichten Rauch gehüllt, denn der Herr war im Feuer herabgekommen. Rauch stieg auf wie aus einem Schmelzofen, und der ganze Berg bebte. 19 Das Horn ertönte immer lauter. Mose redete, und Gott antwortete ihm mit lauter Stimme.

20 So kam der Herr herab auf den Gipfel des Berges Sinai. Von dort rief er Mose zu sich, und Mose stieg auf den Berg. 21 Doch der Herr befahl ihm: »Geh sofort wieder hinunter und schärfe dem Volk ein, sie sollen ja nicht die Grenze überschreiten, um mich zu sehen! Wenn sie es trotzdem tun, werden viele von ihnen sterben. 22 Auch die Priester sollen sich reinigen, bevor sie sich mir nähern, sonst ist ihr Leben in Gefahr!«

23 Mose erwiderte: »Das Volk kann gar nicht auf den Berg Sinai steigen. Du hast uns ja schon gewarnt und befohlen, eine Grenze um den Berg zu ziehen, weil er heilig ist.« 24 Doch der Herr befahl: »Steig trotzdem hinunter und komm zusammen mit Aaron wieder herauf. Die Priester und das Volk dürfen die Grenze nicht überschreiten, sonst bricht mein Zorn gegen sie los!«

25 Da stieg Mose vom Berg hinunter und erklärte dem Volk, was Gott gesagt hatte.

Die Zehn Gebote (5. Mose 5,1‒33)

20 Dann redete Gott. Er sprach: »Ich bin der Herr, dein Gott; ich habe dich aus der Sklaverei in Ägypten befreit. Du sollst außer mir keine anderen Götter verehren!

Fertige dir keine Götzenstatue an, auch kein Abbild von irgendetwas am Himmel, auf der Erde oder im Meer. Wirf dich nicht vor solchen Götterfiguren nieder, bring ihnen keine Opfer dar! Denn ich bin der Herr, dein Gott. Ich dulde keinen neben mir! Wer mich verachtet, den werde ich bestrafen. Sogar seine Kinder, Enkel und Urenkel werden die Folgen spüren! Doch denen, die mich lieben und sich an meine Gebote halten, bin ich gnädig. Sie und ihre Nachkommen werden meine Liebe über Tausende von Generationen erfahren.

Du sollst meinen Namen nicht missbrauchen, denn ich bin der Herr, dein Gott! Ich lasse keinen ungestraft, der das tut!

Denke an den Sabbat als einen Tag, der mir allein geweiht ist! Sechs Tage sollst du deine Arbeit verrichten, 10 aber der siebte Tag ist ein Ruhetag, der mir, dem Herrn, deinem Gott, gehört. An diesem Tag sollst du nicht arbeiten, weder du noch deine Kinder, weder dein Knecht noch deine Magd, auch nicht deine Tiere oder der Fremde, der bei dir lebt. 11 Denn in sechs Tagen habe ich, der Herr, den Himmel, die Erde und das Meer geschaffen und alles, was lebt. Aber am siebten Tag ruhte ich. Darum habe ich den Sabbat gesegnet und für heilig erklärt.

12 Ehre deinen Vater und deine Mutter, dann wirst du lange in dem Land leben, das ich, der Herr, dein Gott, dir gebe.

13 Du sollst nicht töten!

14 Du sollst nicht die Ehe brechen!

15 Du sollst nicht stehlen!

16 Sag nichts Unwahres über deinen Mitmenschen![b]

17 Du sollst nicht begehren, was deinem Mitmenschen gehört: weder sein Haus noch seine Frau, seinen Knecht oder seine Magd, Rinder oder Esel oder irgendetwas anderes, was ihm gehört.«

18 Als die Israeliten den Donner und den Klang des Horns hörten, als sie die Blitze und den rauchenden Berg sahen, zitterten sie vor Angst und zogen sich vom Fuß des Berges zurück. 19 Sie sagten zu Mose: »Rede nur du mit uns, wir wollen auf dich hören! Gott selbst aber soll nicht mehr zu uns sprechen, sonst sterben wir noch!« 20 Doch Mose beruhigte sie: »Habt keine Angst! Gott ist gekommen, um euch auf die Probe zu stellen. Er will, dass ihr Ehrfurcht vor ihm habt und keine Schuld auf euch ladet.« 21 Das Volk blieb in einiger Entfernung vom Berg stehen. Nur Mose näherte sich der dunklen Wolke, in der Gott war.

Vorschriften für das Errichten von Altären

22 Der Herr sprach zu Mose: »Sag den Israeliten: Ihr habt selbst gesehen, wie ich vom Himmel her zu euch geredet habe. 23 Macht euch keine Götterfiguren aus Silber oder Gold, die ihr außer mir noch verehrt! 24 Errichtet stattdessen für mich einen Altar aus Erde und bringt auf ihm Schafe, Ziegen oder Rinder als Brand- und Friedensopfer dar! Ich selbst werde euch zeigen, wo ihr dies tun und mich anbeten sollt. Dann will ich zu euch kommen und euch segnen.

25 Wenn ihr mir einen Altar aus Steinen errichtet, so verwendet dazu nur unbehauene Feldsteine. Denn ihr würdet den Altar entweihen, sobald ihr ihn mit dem Meißel bearbeitet. 26 Baut den Altar ohne Stufen, damit man euch nicht unter das Gewand sehen kann, wenn ihr hinaufsteigt!«

Die Rechte israelitischer Sklaven und Sklavinnen (5. Mose 15,12‒18)

21 »Gib den Israeliten folgende Gesetze weiter:

Wenn ein Israelit sich wegen seiner Armut als Sklave an einen anderen Israeliten verkauft hat, soll er sechs Jahre lang für ihn arbeiten. Im siebten Jahr soll er freigelassen werden, ohne dass ihn jemand freikaufen muss.

Ist er unverheiratet gekommen, soll er auch als Lediger wieder gehen. Ist er als Verheirateter gekommen, soll er zusammen mit seiner Frau wieder gehen. Hat ihm jedoch sein Herr während dieser Zeit eine Frau gegeben, mit der er nun Kinder hat, dann bleiben die Frau und die Kinder Eigentum des Herrn. Nur der Sklave selbst wird im siebten Jahr wieder frei.

Doch wenn er an seinem Herrn hängt, wenn er seine Frau und die Kinder liebt und darum nicht frei sein will, soll sein Herr mit ihm zum Heiligtum kommen und die Entscheidung dort bestätigen lassen. Danach soll er den Sklaven an den Türpfosten stellen und mit einem spitzen Werkzeug ein Loch in sein Ohrläppchen bohren. Nun muss der Sklave auf Lebenszeit bei seinem Herrn bleiben.

Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie im siebten Jahr nicht zu denselben Bedingungen freigelassen werden wie ein Sklave. Wenn ihr Herr sie für sich als Ehefrau bestimmt hatte, sie ihm aber nicht gefällt, muss er ihren Verwandten anbieten, sie freizukaufen. Er hat nicht das Recht, sie an Ausländer weiterzuverkaufen, denn er hat sein Eheversprechen nicht gehalten.

Hat er sie für seinen Sohn als Frau bestimmt, muss er sie rechtlich einer Tochter gleichstellen.

10 Wenn er sie jedoch selber heiratet und nach ihr noch eine zweite Frau nimmt, darf er die erste nicht benachteiligen. Er muss ihr Nahrung und Kleidung geben und wie bisher den ehelichen Verkehr mit ihr pflegen. 11 Wenn er diese drei Verpflichtungen ihr gegenüber nicht erfüllt, muss er sie freilassen, ohne Geld für sie zu bekommen.«

Strafen für schwere Verbrechen

12 »Wer einen Menschen schlägt und dabei so schwer verletzt, dass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. 13 Hat er ihn aber nicht mit Absicht getötet, sondern durch einen Unfall, den ich, euer Gott, geschehen ließ, dann soll er an einen Ort fliehen, den ich bestimmen werde. 14 Doch wer einen Menschen vorsätzlich und heimtückisch umbringt, der muss sterben. Selbst wenn er an meinem Altar Schutz sucht, sollt ihr ihn von dort wegholen und töten.

15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll mit dem Tod bestraft werden.

16 Wer einen Menschen entführt, muss ebenfalls getötet werden, ganz gleich ob der Entführte schon als Sklave verkauft wurde oder sich noch in der Gewalt des Entführers befindet.

17 Auch wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, muss sterben.«

Körperverletzungen

18 »Wenn ein Mann einen anderen im Streit mit einem Stein oder der Faust so verletzt, dass er zwar nicht stirbt, aber bettlägerig wird, dann soll der Schuldige bestraft werden. 19 Er kann nur dann straffrei bleiben, wenn der Verletzte wieder aufstehen und am Stock umhergehen kann. Er muss ihn aber auf jeden Fall gesundpflegen lassen und für die Zeit entschädigen, in der er nicht arbeiten konnte.

20-21 Schlägt ein Herr seinen Sklaven mit einem Stock so sehr, dass er auf der Stelle stirbt, muss der Besitzer die gerechte Strafe bekommen. Ist der Sklave aber nach ein bis zwei Tagen wieder auf den Beinen, soll der Besitzer nicht bestraft werden; der Sklave ist schließlich sein Eigentum.[c] Dasselbe gilt für Sklavinnen.

22 Wenn Männer im Streit handgreiflich werden und dabei eine schwangere Frau so stoßen, dass sie eine Frühgeburt[d] hat, aber keine weiteren Verletzungen erleidet, soll dem Schuldigen eine Geldstrafe auferlegt werden. Die Höhe der Strafe wird vom Ehemann festgelegt und muss durch ein Gericht bestätigt werden.

23 Wenn die Frau oder das Kind aber einen Schaden davontragen,[e] dann wird die Strafe nach dem Grundsatz festgelegt: Leben um Leben, 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.

26 Wenn ein Herr seinen Sklaven so schlägt, dass er dabei ein Auge verliert, soll er ihn zur Entschädigung freilassen. 27 Schlägt er ihm einen Zahn aus, soll er ihn dafür ebenfalls freilassen. Dasselbe gilt für Sklavinnen.«

Schadensersatz

28 »Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass sie sterben, muss das Rind gesteinigt werden, und niemand darf von seinem Fleisch essen; der Besitzer aber geht straffrei aus. 29 Falls aber das Rind schon vorher auf Menschen losgegangen ist und der Besitzer es trotz Warnung nicht eingesperrt hat, muss das Tier gesteinigt werden, und auch der Besitzer soll sterben. 30 Ihr könnt ihm aber die Möglichkeit geben, sich durch ein Sühnegeld freizukaufen. Dieses Geld muss er in voller Höhe zahlen.

31 Das gilt auch dann, wenn das Tier einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt hat. 32 Tötet das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin, muss der Besitzer ihrem Herrn 30 Silberstücke bezahlen, und das Tier soll gesteinigt werden.

33 Wenn jemand die Abdeckung von einer Zisterne wegnimmt oder eine Zisterne neu aushebt und die Öffnung nicht zudeckt, und ein Rind oder Esel fällt hinein, 34 dann muss der Besitzer der Zisterne Schadensersatz leisten. Er soll dem Besitzer des Tieres den Wert erstatten, das tote Tier aber gehört ihm.

35 Wenn ein Rind das eines anderen niederstößt und tötet, sollen beide Besitzer das lebende Rind verkaufen und sich den Erlös teilen; ebenso sollen sie das tote Tier unter sich aufteilen. 36 Wenn aber das Rind schon vorher auf andere Tiere losgegangen ist und sein Besitzer es trotz Warnung nicht eingesperrt hat, dann muss er das tote Rind durch eines seiner Tiere ersetzen; das getötete Tier aber gehört ihm.«

Gesetze zum Schutz des Eigentums

37 »Hat jemand ein Rind oder Schaf gestohlen und es geschlachtet oder verkauft, dann soll er für ein gestohlenes Rind fünf Rinder erstatten und für ein gestohlenes Schaf vier Schafe.

Footnotes

  1. 19,6 Wörtlich: Ihr sollt mir ein Königreich von Priestern und ein heiliges Volk sein.
  2. 20,16 Wörtlich: Sag nicht als falscher Zeuge gegen deinen Mitmenschen aus!
  3. 21,20‒21 Oder: Bleibt der Sklave aber noch ein bis zwei Tage am Leben, soll der Besitzer nicht bestraft werden; der Verlust seines Eigentums ist Strafe genug.
  4. 21,22 Oder: Fehlgeburt.
  5. 21,23 Oder: Wenn die Frau aber noch weiteren Schaden erleidet.