Besondere Bestimmungen für das Sündopfer

»Ein Sündopfer muss dargebracht werden, wenn jemand auf folgende Weise Schuld auf sich lädt:

Jemand hört, wie unter Androhung eines Fluches zur Zeugenaussage aufgerufen wird, und er meldet sich nicht, obwohl er das Verbrechen gesehen oder davon erfahren hat;

jemand berührt, ohne es zu merken, den Kadaver eines wilden oder zahmen Tieres oder eines Kriechtieres und macht sich dadurch unrein;

jemand erkennt zu spät, dass er einen Menschen berührt hat, der aus irgendeinem Grund unrein ist;

jemand spricht unüberlegt einen Schwur aus – so wie man schnell einmal etwas unbedacht sagt und erst später die Folgen merkt –, ganz gleich ob er mit dem Schwur etwas Gutes oder Schlechtes bewirken wollte.

In allen diesen Fällen muss der Betreffende zuerst seine Schuld bekennen. Dann soll er zur Wiedergutmachung ein weibliches Schaf oder eine Ziege als Sündopfer darbringen, und der Priester soll ihn dadurch mit mir versöhnen.

Wenn er sich ein Schaf oder eine Ziege nicht leisten kann, soll er mir zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben als Opfer darbringen, eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. Er soll sie dem Priester geben. Der Priester bringt die erste Taube als Sündopfer dar. Er bricht ihr das Genick, ohne jedoch dabei den Kopf abzutrennen. Etwas von ihrem Blut spritzt er an die Altarwand, den Rest lässt er am Fuß des Altars auslaufen. Dies ist das Sündopfer. 10 Die zweite Taube bringt er mir als Brandopfer dar, so wie es vorgeschrieben ist. Auf diese Weise soll der Priester den Schuldigen mit mir versöhnen, und ich werde ihm vergeben.

11 Wenn der Betreffende sich auch zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nicht leisten kann, darf er als Opfergabe für seine Sünde eineinhalb Kilogramm feines Weizenmehl darbringen. Er soll aber weder Öl noch Weihrauch dazugeben, denn es ist ein Sündopfer. 12 Er bringt das Mehl dem Priester; dieser nimmt eine Handvoll und verbrennt es zu meinem Gedenken auf dem Altar, wo er zuvor die anderen Opfer in Rauch aufgehen ließ. Auch dies ist ein Sündopfer. 13 So versöhnt der Priester den Schuldigen mit mir, und ich werde ihm vergeben. Das übrige Mehl soll wie beim Speiseopfer dem Priester gehören.«

Das Schuldopfer

14 Der Herr sprach zu Mose: 15 »Wenn jemand mir untreu wird und – wenn auch ohne Absicht – es versäumt, die Abgaben für das Heiligtum zu entrichten, dann soll er einen fehlerlosen Schafbock als Schuldopfer darbringen. Das Opfertier muss einen angemessenen Wert haben. Als Maßstab gelten Silberstücke, gewogen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt. 16 Der Schuldige muss erstatten, was er dem Heiligtum vorenthalten hat. Außerdem soll er ein Fünftel des Wertes zusätzlich bezahlen und alles dem Priester geben. Dieser bringt den Schafbock als Schuldopfer dar und versöhnt so den Schuldigen mit mir; dann werde ich ihm vergeben.

17 Wenn jemand unabsichtlich gegen eines meiner Gebote verstößt, so ist er doch schuldig und muss sich dafür verantworten. 18 Er soll einen fehlerlosen Schafbock als Schuldopfer zum Priester bringen. Vorher wird bestimmt, welchen Wert das Tier haben soll. Dann soll der Priester den Schuldigen mit mir versöhnen, und ich werde ihm vergeben, was er unabsichtlich getan hat. 19 Dies ist ein Schuldopfer für jemanden, der an mir, dem Herrn, schuldig geworden ist.«

20 Der Herr sprach zu Mose: 21 »Jeder, der einen anderen Israeliten betrügt, wird zugleich mir untreu und sündigt gegen mich, den Herrn. Wer etwas als seinen Besitz beansprucht, was ein anderer ihm anvertraut oder ausgeliehen hat, wer einen anderen beraubt oder ihn durch Erpressung zwingt, ihm sein Eigentum zu überlassen, 22 wer etwas findet und es unrechtmäßig behält oder wer einen Meineid schwört, um irgendein Verbrechen zu vertuschen, der lädt Schuld auf sich. 23 Wenn einer auf solche Weise sündigt, muss er alles zurückgeben: was er geraubt oder durch Erpressung gewonnen hat, was ihm anvertraut wurde, was er gefunden hat 24 oder was er durch einen Meineid an sich gebracht hat. Alles muss er vollständig erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. An dem Tag, an dem er sein Schuldopfer darbringt, soll er alles dem rechtmäßigen Besitzer zurückgeben. 25 Als Schuldopfer für mich, den Herrn, bringt er dem Priester einen fehlerlosen Schafbock. Vorher wird bestimmt, welchen Wert das Tier haben soll. 26 Der Priester versöhnt den Schuldigen mit mir, dem Herrn, und ihm wird alles vergeben, was er getan hat.«

Weitere Anweisungen für das Brandopfer

Der Herr sprach zu Mose: »Richte Aaron und seinen Söhnen diese Anweisungen für das Brandopfer aus:

Ein Brandopfer muss die ganze Nacht hindurch bis zum Morgen auf der Feuerstelle des Altars bleiben, und das Feuer darf nicht verlöschen. Am Morgen soll der Priester sein Gewand und die Hose aus Leinen anziehen und die Asche wegräumen, die vom Brandopfer übrig geblieben ist. Er schüttet sie neben den Altar, wechselt dann die Kleider und bringt die Asche aus dem Lager hinaus an einen abgesonderten, reinen Ort. Das Feuer auf dem Brandopferaltar muss immer brennen, es darf niemals verlöschen! Jeden Morgen soll der Priester Holz nachlegen. Darauf soll er das Brandopfer zurichten und die Fettstücke der Friedensopfer verbrennen. Das Feuer auf dem Altar darf nie verlöschen!«

Weitere Anweisungen für das Speiseopfer

»Folgende Anweisungen gelten für das Speiseopfer:

Einer der Priester, ein Nachkomme Aarons, soll das Speiseopfer auf dem Altar mir, dem Herrn, darbringen. Er nimmt eine Handvoll feines Weizenmehl, mit einer Handvoll Öl vermengt, und den ganzen Weihrauch, der zum Speiseopfer dazugegeben wurde. Dieser Anteil gehört mir, und der Priester verbrennt ihn zu meinem Gedenken auf dem Altar. Es ist ein wohlriechendes Opfer, das mir, dem Herrn, Freude macht. Alles Übrige steht den Priestern zu. Es muss ohne Sauerteig gebacken und an einem heiligen Ort verzehrt werden, und zwar im Vorhof des Heiligtums. 10 Ich habe diesen Anteil für sie bestimmt. Er gehört zum Opfer, das mir dargebracht wird, und ist deshalb besonders heilig, genauso wie das Fleisch des Sünd- und Schuldopfers. 11 Jeder männliche Nachkomme Aarons darf davon essen. Diese Ordnung gilt jetzt und für alle kommenden Generationen. Alles, was mit den Opfergaben in Berührung kommt, wird ebenfalls heilig.«

Das Speiseopfer der Priester

12 Weiter sprach der Herr zu Mose: 13 »Wenn ein Nachkomme Aarons zum Priester geweiht wird, soll er mir von da an jeden Tag eineinhalb Kilogramm feines Weizenmehl als Speiseopfer darbringen, die eine Hälfte am Morgen, die andere am Abend. 14 Die Opfergabe soll auf einem Backblech zubereitet werden, dazu wird Olivenöl in das Mehl gerührt. Die Fladenbrote sollen in Stücke gebrochen und dann als Speiseopfer dargebracht werden. So gefällt es mir, dem Herrn. 15 Der Priester, der sein Amt antritt, muss das Opfer selbst darbringen, er soll es ganz verbrennen. Diese Ordnung gilt für alle Zeiten. 16 Jedes Speiseopfer eines Priesters gehört vollständig mir, man darf nichts davon essen.«

Weitere Anweisungen für das Sündopfer

17 Der Herr sprach zu Mose: 18 »Gib Aaron und seinen Söhnen diese Anweisungen für das Sündopfer:

Das Tier für das Sündopfer soll wie die Tiere für das Brandopfer am Eingang des heiligen Zeltes geschlachtet werden. Das Fleisch des Opfertieres ist besonders heilig. 19 Der Priester, der es darbringt, darf es an einem heiligen Ort essen, und zwar im Vorhof des Heiligtums. 20 Wer oder was das Fleisch berührt, wird ebenfalls heilig. Wenn Blut vom Opfertier auf ein Gewand spritzt, muss man es an einem reinen Ort wieder auswaschen. 21 Wurde das Fleisch in einem Tontopf gekocht, dann soll dieser zerbrochen werden; wenn es ein Bronzetopf war, muss man ihn scheuern und mit Wasser ausspülen. 22 Alle männlichen Angehörigen der Priester dürfen von dem Fleisch essen, das besonders heilig ist. 23 Aber kein Opfertier, von dessen Blut etwas ins Heiligtum gebracht worden ist, um dort die Schuld zu sühnen, darf verzehrt werden; man muss das Fleisch verbrennen!«