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Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es.

An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf dem Altar umhersprengen.

Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt,

die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen.

Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Schuldopfer.

Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges.

Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.

Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll des Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat.

Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es opfert.

10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des andern.

11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert.

12 Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, oder geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt.

13 Sie sollen aber solches Opfer tun auf Kuchen von gesäuerten Brot mit ihrem Lob-und Dankopfer,

14 und sollen einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern, und es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt.

15 Und das Fleisch ihres Lob-und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen.

16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen.

17 Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am dritten Tage, soll mit Feuer verbrannt werden.

18 Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird er nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig.

19 Und das Fleisch, das von etwas Unreinem berührt wird, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll von dem Fleisch essen.

20 Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN zugehört, und hat eine Unreinigkeit an sich, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk.

21 Und wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder sonst was greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN zugehört, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk.

22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

23 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen.

24 Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr's nicht.

25 Denn wer das Fett ißt von dem Vieh, davon man dem HERRN Opfer bringt, dieselbe Seele soll ausgerottet werde von ihrem Volk.

26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt.

27 Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk.

28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

29 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer tun will, der soll darbringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört.

30 Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, daß sie ein Webeopfer werden vor dem HERRN.

31 Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar, aber die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein.

32 Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern.

33 Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil.

34 Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.

35 Dies ist die Gebühr Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HERRN, des Tages, da sie überantwortet wurden Priester zu sein dem HERRN,

36 die der HERR gebot am Tage, da er sie salbte, daß sie ihnen gegeben werden sollte von den Kindern Israel, zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen.

37 Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer,

38 das der HERR dem Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HERRN in der Wüste Sinai.

Weitere Anweisungen für das Schuldopfer

»Diese Anweisungen gelten für das besonders heilige Schuldopfer:

Das Tier für das Schuldopfer soll an derselben Stelle wie die Tiere für das Brandopfer geschlachtet werden. Sein Blut wird ringsum an den Altar gesprengt. Alles Fett muss mir dargebracht werden: der Fettschwanz, das Fett über den Eingeweiden, die Nieren mit dem Fett, das sie bedeckt, sowie der Fettlappen an der Leber. Der Priester verbrennt alles auf dem Altar, es ist ein Schuldopfer für mich, den Herrn. Alle männlichen Angehörigen der Priester dürfen von dem Fleisch essen. Sie sollen es im Bereich des Heiligtums verzehren, denn es gehört zum Opfer und ist darum besonders heilig.

Für das Sünd- und für das Schuldopfer gilt ein und dasselbe: Der Priester, der das Opfer darbringt und damit Sühne erwirkt, soll das Fleisch bekommen. Darüber hinaus steht ihm das Fell jedes Tieres zu, das er als Brandopfer für jemanden darbringt. Alle Speiseopfer, die im Ofen gebacken, im Topf oder auf dem Backblech zubereitet werden, sollen dem Priester gehören, der sie darbringt. 10 Jedes andere Speiseopfer – ganz gleich ob das Mehl mit oder ohne Öl dargebracht wird – sollen alle Priester, die Nachkommen Aarons, unter sich aufteilen.«

Weitere Anweisungen für das Friedensopfer

11 »Folgende Anweisungen gelten für das Friedensopfer, das jemand mir, dem Herrn, darbringt:

12 Geschieht es aus Dankbarkeit, dann sollen außer dem Tier noch Kuchen dargebracht werden, ohne Sauerteig und mit Öl vermengt gebacken, dazu ungesäuertes, mit Öl bestrichenes Fladenbrot sowie feines Weizenmehl, das ebenfalls mit Öl angereichert wurde. 13 Dazu kommen noch Brote aus Sauerteig. 14 Von jeder Gabe soll der Opfernde einen Teil mir, dem Herrn, weihen. Dieser Anteil fällt dann dem Priester zu, der das Blut des Opfertieres an den Altar sprengt. 15 Das Fleisch muss noch am selben Tag verzehrt werden, an dem das Tier geschlachtet wurde; nichts davon darf bis zum nächsten Morgen übrig bleiben.

16 Nur wenn das Opfer freiwillig dargebracht wird oder um ein Gelübde einzulösen, kann das Fleisch auch noch am nächsten Tag gegessen werden. 17 Am dritten Tag aber müssen die Fleischreste verbrannt werden. 18 Wer am dritten Tag doch noch davon isst, wird meine Gnade nicht erfahren, denn ich werde sein Opfer nicht annehmen. Es ist dann unrein, und wer davon isst, lädt Schuld auf sich. 19 Kommt das Fleisch mit irgendetwas Unreinem in Berührung, darf es nicht verzehrt werden; man soll es verbrennen. Doch sonst darf jeder davon essen, der rein ist. 20 Wenn jemand, der vor mir als unrein gilt, vom Fleisch des Friedensopfers isst, das mir, dem Herrn, geweiht ist, hat er sein Leben verwirkt. Er darf nicht länger zur Gemeinschaft eures Volkes gehören. 21 Auch wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist – mit einem unreinen Menschen, einem unreinen Tier oder mit irgendetwas, das ich, der Herr, verabscheue – und dann vom Fleisch des Friedensopfers isst, muss er aus dem Volk ausgeschlossen werden und sterben.«

Verbot von Fett- und Blutgenuss

22 Weiter sagte der Herr zu Mose: 23 »Richte den Israeliten aus:

Ihr dürft kein Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen essen! 24 Das Fett verendeter oder gerissener Tiere könnt ihr zu jedem Zweck verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall verzehren! 25 Wer das Fett von Tieren isst, die man mir, dem Herrn, als Opfer darbringt, verdient den Tod. Ein solcher Mensch darf nicht länger zu eurem Volk gehören! 26 Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder vom Vieh noch von Vögeln, wo immer ihr wohnt. 27 Jeder, der Fleisch isst, das noch Blut enthält, hat sein Leben verwirkt und muss aus dem Volk ausgeschlossen werden!«

Der Anteil der Priester an den Opfergaben

28 Der Herr befahl Mose, 29 den Israeliten dies weiterzusagen:

»Wer ein Friedensopfer darbringt, soll einen Teil davon mir, dem Herrn, weihen: 30 das Fett des Tieres und das Bruststück. Beides muss er selbst zum Altar bringen und das Fleisch dort hin- und herschwingen. 31 Dieses Stück überlässt er den Priestern. Dann verbrennt einer der Priester das Fett auf dem Altar. 32 Ihm soll die rechte hintere Keule des Opfertieres gehören. 33 Sie ist sein festgesetzter Anteil, wenn er das Blut und das Fett des Tieres darbringt.

34 Von allen Friedensopfern der Israeliten habe ich das Bruststück und die rechte hintere Keule den Priestern gegeben. Dieser Anteil steht ihnen für alle Zeiten zu, 35 und zwar vom Tag ihrer Priesterweihe an. 36 Ich, der Herr, habe befohlen, dass sie von den Israeliten diese Abgabe bekommen sollen, sobald sie ihren Dienst als Priester beginnen. Das gilt für alle Generationen.«

37 Dies sind die Bestimmungen für das Brand-, Speise-, Sünd- und Schuldopfer, das Einsetzungs- und Friedensopfer. 38 Der Herr gab sie Mose auf dem Berg Sinai in der Wüste und forderte die Israeliten auf, ihre Opfergaben ihm, dem Herrn, zu bringen.