Vorschriften für die Priester, die jährlichen Feste und das Erlassjahr (Kapitel 21–25)

Anweisungen für die Priester

21 Der Herr befahl Mose, folgende Anweisungen den Priestern, den Nachkommen Aarons, weiterzugeben:

»Ein Priester darf sich nicht verunreinigen, indem er mit einer Leiche in Berührung kommt. 2-3 Er darf sich nur unrein machen, wenn jemand von seinen engsten Familienangehörigen stirbt – der Vater, die Mutter, ein Sohn, eine Tochter, ein Bruder oder eine unverheiratete Schwester, die in seinem Haus gewohnt hat. War seine Schwester aber verheiratet, darf er ihre Leiche nicht berühren, denn er würde sich sonst verunreinigen.[a]

Kein Priester darf sich bei einem Trauerfall den Kopf kahl scheren, den Bart stutzen oder sich die Haut einritzen.

Ein Priester soll heilig sein und mir allein dienen. Meinen Namen darf er nicht entweihen, denn er bringt mir, dem Herrn, seinem Gott, die Opfer dar. Sie sind meine Speise, darum muss er darauf achten, dass er sich nicht verunreinigt. Er darf weder eine Prostituierte heiraten noch ein Mädchen, das keine Jungfrau mehr ist, noch eine geschiedene Frau. Denn er ist mir, seinem Gott, geweiht. Ein Priester soll als ein heiliger Mann geachtet werden, denn er bringt die Opfer für mich dar. Betrachtet ihn als heilig, denn ich, der Herr, bin heilig und mache euch zu meinem heiligen Volk.

Wenn die Tochter eines Priesters zu einer Prostituierten wird, entehrt sie sich und ihren Vater. Darum soll sie verbrannt werden.

10 Der Hohepriester wurde mit Öl gesalbt und in sein Amt eingesetzt. Er trägt die heiligen Gewänder. Deshalb darf er nicht als Zeichen der Trauer seine Haare ungekämmt lassen oder seine Kleidung zerreißen. 11 Er darf mit keiner Leiche in Berührung kommen, nicht einmal mit der seines Vaters oder seiner Mutter, damit er sich nicht verunreinigt. 12 Bei einem Todesfall in seiner Familie soll er den Bereich des Heiligtums nicht verlassen, um an den Trauerritualen teilzunehmen. Er würde sonst das Heiligtum entweihen, denn er ist mit dem heiligen Öl zum Priester geweiht worden. Ich bin der Herr! 13 Der Hohepriester darf nur eine Jungfrau heiraten, 14 keine Witwe, keine Geschiedene und keine Prostituierte, sondern nur ein Mädchen aus seinem eigenen Volk. 15 Denn sonst würden seine Kinder unrein. Ich bin der Herr, der ihn zu seinem heiligen Diener gemacht hat!«

16 Weiter sagte der Herr zu Mose: 17 »Dies sollst du Aaron ausrichten: Wenn einer seiner Nachkommen eine Krankheit oder eine Behinderung hat, darf er mir keine Opfergaben auf dem Altar darbringen. Dies gilt für alle Generationen. 18 Kein Blinder oder Gelähmter darf den Dienst im Heiligtum verrichten, auch kein Verstümmelter oder Entstellter, 19 niemand mit einem gebrochenen Fuß oder einer gebrochenen Hand, 20 mit Buckel oder Muskelschwund[b] oder einem krankhaften Fleck im Auge, niemand, der an Krätze oder an einer Hautkrankheit leidet oder verletzte Hoden hat. 21 Kein Nachkomme Aarons mit einer Krankheit oder Behinderung darf zum Altar treten, um mir, dem Herrn, die Opfer darzubringen, die meine Speise sind. 22 Er darf zwar von den heiligen, ja sogar von den besonders heiligen Opfergaben essen, die den Priestern zustehen, 23 aber er soll nicht an den Vorhang zum Allerheiligsten und an den Brandopferaltar treten! Er würde sonst mein Heiligtum und alle seine heiligen Gegenstände entweihen. Ich bin der Herr, und mein Heiligtum soll heilig bleiben!«

24 Mose gab diese Weisungen Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten weiter.

Anweisungen für das Essen von Opferfleisch

22 Der Herr sprach zu Mose: »Sag Aaron und seinen Söhnen, sie sollen sorgfältig mit den Opfergaben der Israeliten umgehen, sonst entweihen sie meinen heiligen Namen. Ich bin der Herr. Für alle künftigen Generationen soll gelten: Wenn ein Priester unrein ist und trotzdem den mir geweihten Opfergaben der Israeliten nahe kommt, werde ich ihn aus meiner Gegenwart verbannen. Er hat sein Leben verwirkt. Ich bin der Herr.

Kein Nachkomme Aarons, der an Aussatz oder Ausfluss leidet, darf seinen Anteil an den heiligen Opfergaben essen, bevor er wieder rein ist. Hat er etwas berührt, das durch einen Toten verunreinigt worden ist, hat er einen Samenerguss gehabt, ein unreines Kriechtier angefasst oder einen Menschen, der gerade unrein ist, dann gilt er selbst als unrein bis zum Abend. Er kann erst wieder von den heiligen Opfergaben essen, wenn er sich gewaschen hat. Erst nach Sonnenuntergang ist er wieder rein. Dann darf er seinen Anteil an den heiligen Opfergaben essen, denn sie sind sein Lebensunterhalt. Er soll aber kein Fleisch von verendeten oder gerissenen Tieren verzehren, denn dadurch wird er unrein. Ich bin der Herr.

Die Priester müssen meine Weisungen beachten. Sonst laden sie Schuld auf sich und müssen sterben, weil sie heilige Dinge entweiht haben. Ich bin der Herr, und ich habe sie zum Dienst für mich ausgesondert.

10 Nur wer zur Familie des Priesters gehört, darf von den heiligen Opfergaben essen. Wer lediglich in seinem Haus wohnt oder tageweise bei ihm Arbeit findet, darf dies nicht! 11 Ein Sklave aber, den ein Priester kauft, kann von den Gaben essen, ebenso jeder Sklave, der im Haus des Priesters geboren wurde. 12 Heiratet die Tochter eines Priesters einen Mann, der nicht zu den Nachkommen Aarons gehört, darf sie nicht mehr von den heiligen Abgaben essen. 13 Wenn sie aber als Witwe oder Geschiedene in das Haus ihres Vaters zurückkehrt und keine Kinder hat, darf sie von den Anteilen am Opfer essen, die ihr Vater erhält. Wer nicht zur Priesterfamilie gehört, darf auf keinen Fall davon essen!

14 Wenn jemand versehentlich etwas vom Anteil eines Priesters isst, muss er ihm alles erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. 15 Die Priester dürfen die heiligen Abgaben für den Herrn nicht entweihen, die sie von den Israeliten empfangen. 16 Wenn sie dem Volk erlauben, davon zu essen, würden sie zulassen, dass es große Schuld auf sich lädt. Ich bin der Herr, und die Opfergaben der Israeliten sind allein mir geweiht.«

Bestimmungen über die Opfertiere

17 Der Herr befahl Mose: 18 »Sag Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten:

Wenn ein Israelit oder ein Fremder bei euch mir, dem Herrn, ein Brandopfer darbringen will – sei es freiwillig oder um ein Gelübde einzulösen –, 19 dann muss er ein fehlerloses männliches Tier aussuchen, ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege. Nur dann werde ich die Gabe gnädig annehmen. 20 Opfert kein Tier, das einen Fehler hat, denn ich werde es nicht annehmen! 21 Wer mir, dem Herrn, ein Friedensopfer darbringt, weil er ein Gelübde erfüllen oder eine freiwillige Gabe bringen will, soll dafür ein fehlerloses Tier aussuchen, ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege. Dann nehme ich das Opfer gnädig an. 22 Ihr dürft kein Tier auf dem Altar für mich, den Herrn, verbrennen, das blind ist, gebrochene Gliedmaßen hat, verstümmelt ist, Geschwüre, Krätze oder eine Flechte hat. 23 Ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege mit einem überlangen oder unterentwickelten Körperteil könnt ihr als freiwillige Opfergabe bringen; ich nehme es aber nicht an, wenn ihr damit ein Gelübde erfüllen wollt. 24 Kastrierte Tiere, deren Hoden zerquetscht, zerstoßen, abgerissen oder abgeschnitten wurden, dürft ihr mir nicht darbringen! Ihr sollt in eurem Land weder Tiere kastrieren 25 noch solche Tiere von einem Ausländer kaufen, um sie mir, eurem Gott, zu opfern. Sie sind nicht unversehrt und makellos, deshalb werde ich ein solches Opfer nicht gnädig annehmen.«

26 Weiter sagte der Herr zu Mose: 27 »Wenn ein Kalb, ein Lamm oder ein Zicklein geboren wird, soll es die ersten sieben Tage bei seiner Mutter bleiben. Erst vom achten Tag an nehme ich, der Herr, es als Opfergabe an. 28 Ihr dürft das Muttertier nicht am selben Tag wie das Junge schlachten. 29 Wenn ihr mir, dem Herrn, aus Dankbarkeit ein Friedensopfer darbringen wollt, dann tut es so, dass ich es gnädig annehmen kann: 30 Das Fleisch muss noch am selben Tag gegessen werden, nichts darf bis zum nächsten Morgen übrig bleiben. Das befehle ich, der Herr.

31 Haltet meine Gebote, lebt danach, denn ich bin der Herr! 32 Entweiht nicht meinen heiligen Namen! Alle Israeliten sollen mich als ihren heiligen Gott verehren. Ich bin der Herr, und ich habe euch als mein Volk ausgesondert. 33 Aus Ägypten habe ich euch befreit, um euer Gott zu sein, ich, der Herr

Der Sabbat

23 Der Herr befahl Mose, den Israeliten Folgendes weiterzusagen:

»Dies sind die heiligen Feste, an denen sich das ganze Volk zu meiner Ehre versammeln soll.

Sechs Tage sollt ihr arbeiten, aber der siebte Tag ist ein ganz besonderer Ruhetag. Dann sollt ihr euch zum Gottesdienst versammeln. Es ist der Sabbat, der mir, dem Herrn, geweiht ist. An diesem Tag dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten, wo immer ihr auch wohnt.«

Das Passahfest und das Fest der ungesäuerten Brote (4. Mose 28,16‒25)

»Auch an den folgenden Festen, die ihr einmal im Jahr zu meiner Ehre feiert, sollt ihr zu einer heiligen Versammlung zusammenkommen:

Am 14. Tag des 1. Monats in der Abenddämmerung wird das Passahfest für mich, den Herrn, gefeiert. Am darauffolgenden Tag beginnt das Fest der ungesäuerten Brote. Feiert es mir zu Ehren! Sieben Tage lang sollt ihr Brot essen, das ohne jeden Sauerteig gebacken wurde! Am ersten dieser sieben Tage sollt ihr nicht eure alltäglichen Arbeiten verrichten, sondern euch versammeln und gemeinsam mich, den Herrn, anbeten. Bringt mir sieben Tage lang Opfer dar! Am letzten Tag sollt ihr euch wieder zum Gottesdienst versammeln; auch dann dürft ihr nicht wie sonst arbeiten.«

Das Fest der ersten Garbe

Der Herr trug Mose auf, 10 den Israeliten seine Worte weiterzugeben: »Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und dort die Getreideernte einbringt, sollt ihr die erste Garbe dem Priester geben. 11 Dieser schwingt sie am Tag nach dem folgenden Sabbat vor dem heiligen Zelt hin und her. So weiht er eure Garbe mir, dem Herrn, und ich werde sie gnädig annehmen. 12 Am selben Tag müsst ihr mir ein fehlerloses einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen, 13 dazu als Speiseopfer zweieinhalb Kilogramm feines Weizenmehl, mit Öl vermengt. Verbrennt alles für mich auf dem Altar, denn solche wohlriechenden Opfer gefallen mir gut. Gebt als Trankopfer noch einen Liter Wein dazu. 14 Erst wenn ihr mir, eurem Gott, diese Gaben dargebracht habt, dürft ihr die frischen Körner rösten, Brot daraus backen und von dem Getreide essen. Diese Ordnung gilt für alle Generationen, wo immer ihr auch wohnt.«

Das Wochenfest (4. Mose 28,26‒31)

15 »Vom Tag nach dem Sabbat, an dem ihr die ersten Ähren mir, dem Herrn, geweiht habt, zählt ihr genau sieben Wochen. 16 Am 50. Tag, nach dem siebten Sabbat, sollt ihr mir ein Speiseopfer von der neuen Ernte darbringen. 17 Jede Familie gibt zwei Brote, die jeweils aus zweieinhalb Kilogramm feinem Weizenmehl mit Sauerteig gebacken wurden. Diese Opfergaben, die ihr mir weihen sollt, müssen vom ersten Getreide genommen werden. 18 Zusätzlich bringt ihr sieben fehlerlose einjährige Lämmer, einen Jungstier und zwei Schafböcke als Brandopfer dar. Dazu kommen noch die üblichen Speise- und Trankopfer. Solche wohlriechenden Gaben erfreuen mich, den Herrn. 19 Sucht auch einen Ziegenbock für das Sündopfer und zwei einjährige Lämmer für das Friedensopfer aus! 20 Der Priester weiht mir alle diese Opfergaben, zusammen mit dem Brot der ersten Ernte und den beiden Lämmern, indem er sie vor dem Heiligtum hin- und herschwingt. Sie gehören mir, und der Priester darf sie als seinen Anteil am Opfer behalten. 21 An diesem Tag sollt ihr euch versammeln, um mich anzubeten. Ihr dürft dann keinerlei alltägliche Arbeit verrichten! Diese Ordnung gilt für alle künftigen Generationen, wo immer ihr auch wohnt.

22 Wenn ihr in eurem Land die Getreideernte einbringt, sollt ihr eure Felder nicht ganz bis an den Rand abmähen und auch keine Nachlese halten. Überlasst die Reste den Armen und Fremden! Ich bin der Herr, euer Gott.«

Das Neujahrsfest (4. Mose 29,1‒6)

23-24 Weiter ließ der Herr den Israeliten durch Mose ausrichten: »Der 1. Tag des 7. Monats soll ein Ruhetag für euch sein, an dem ihr euch mir zu Ehren versammelt. Zur Erinnerung daran sollen die Posaunen laut geblasen werden. 25 Lasst an diesem Tag alle gewöhnliche Arbeit ruhen und bringt mir, dem Herrn, eure Opfer auf dem Altar dar!«

Der große Versöhnungstag (4. Mose 29,7‒11)

26 Der Herr sagte zu Mose: 27 »Der 10. Tag des 7. Monats ist der Tag der Versöhnung. Dann sollt ihr fasten und euch vor mir beugen. Zu meiner Ehre sollt ihr euch versammeln und eure Opfer auf dem Altar verbrennen. 28 Ihr dürft keinerlei Arbeit verrichten, denn an diesem Tag werdet ihr mit mir, dem Herrn, eurem Gott, versöhnt und von all euren Sünden befreit. 29 Wer an diesem Tag nicht fastet und in Demut vor mich tritt, hat sein Leben verwirkt und muss aus dem Volk ausgeschlossen werden. 30 Ich selbst lasse jeden umkommen, der an diesem Tag irgendeine Arbeit verrichtet. 31 Arbeitet auf keinen Fall am Versöhnungstag! Diese Ordnung gilt für alle künftigen Generationen, wo immer ihr auch wohnt. 32 Der Versöhnungstag ist ein ganz besonderer Feiertag[c], an dem ihr euch vor mir demütigen und alle Arbeit ruhen lassen sollt. Er dauert vom Abend des 9. Tages bis zum folgenden Abend.«

Das Laubhüttenfest (4. Mose 29,12‒39)

33-34 Auch das Folgende sollte Mose den Israeliten vom Herrn mitteilen: »Am 15. Tag des 7. Monats beginnt das Laubhüttenfest, das sieben Tage dauert. Feiert es zu meiner Ehre! 35 Am ersten Tag sollt ihr euch versammeln, um mich, den Herrn, anzubeten. Dann dürft ihr nicht euren gewöhnlichen Arbeiten nachgehen. 36 Sieben Tage lang bringt ihr mir eure Opfer dar; am achten Tag kommt ihr wieder zu einem Festgottesdienst zusammen und opfert mir eure Gaben. Auch an diesem Tag dürft ihr keine alltägliche Arbeit verrichten.

37 Dies sind die jährlichen Feste zu meiner Ehre, an denen ihr euch zum Gottesdienst versammelt und mir eure Brand-, Speise-, Schlacht- und Trankopfer darbringt, wie es für den jeweiligen Tag vorgeschrieben ist. 38 Dazu kommen die wöchentlichen Sabbatfeiern, eure Abgaben sowie die versprochenen und freiwilligen Opfer, die ihr mir, dem Herrn, bringt.

39 Am 15. Tag des 7. Monats, wenn ihr die Ernte eingebracht habt, sollt ihr sieben Tage lang das Laubhüttenfest zu meiner Ehre feiern. Der erste und der achte Tag sind Ruhetage. 40 Am ersten Tag sammelt ihr die schönsten Früchte eurer Bäume sowie Palmwedel, Zweige von Bachpappeln und anderen dicht belaubten Bäumen. Feiert sieben Tage lang ein fröhliches Fest für mich, den Herrn, euren Gott. 41 Jedes Jahr sollt ihr im siebten Monat eine Woche lang feiern! Diese Ordnung gilt für alle Generationen, wo auch immer ihr lebt. 42 Während der Festwoche sollt ihr in Laubhütten wohnen; das gilt für alle Israeliten im Land. 43 So behalten eure Nachkommen für alle Zeiten im Gedächtnis, dass ich euch Israeliten in Laubhütten wohnen ließ, als ich euch aus Ägypten führte. Ich bin der Herr, euer Gott!«

44 Mose gab den Israeliten alle Anweisungen für die jährlichen Feste weiter, die zur Ehre des Herrn gefeiert werden sollten.

Der Leuchter und die Gott geweihten Brote

24 Der Herr sprach zu Mose: »Sag den Israeliten, sie sollen dir reines Olivenöl von bester Qualität für den Leuchter bringen, damit die Lampen ständig brennen. Aaron soll den Leuchter im heiligen Zelt aufstellen – vor dem Vorhang zum Allerheiligsten, in dem die Bundeslade steht. Vom Abend bis zum Morgen soll das Licht brennen und mein Heiligtum erhellen. Diese Weisung gilt für euch und alle kommenden Generationen. Aaron muss dafür sorgen, dass die Lampen auf dem goldenen Leuchter im Heiligtum nicht verlöschen!

Backt zwölf Fladenbrote, jedes aus zweieinhalb Kilogramm Weizenmehl, und legt sie in zwei Stapeln zu je sechs Broten auf den goldenen Tisch in meinem Heiligtum! Dann sollt ihr reinen Weihrauch dazulegen und ihn – anstelle der Brote – zu meinem Gedenken auf dem Altar verbrennen. An jedem Sabbat werden neue Brote im Heiligtum aufgeschichtet. Dazu sind die Israeliten in unserem Bund für alle Zeiten verpflichtet! Nur Aaron und seine Söhne dürfen von den Broten im Bereich des Heiligtums essen. Sie stehen ihnen für alle Zeiten als Anteil an den besonders heiligen Gaben zu.«

Strafen für Gotteslästerung, Mord und Körperverletzung

10-11 Im Lager der Israeliten lebte ein Mann, der eine israelitische Mutter und einen ägyptischen Vater hatte. Seine Mutter hieß Schelomit, sie war eine Tochter Dibris und gehörte zum Stamm Dan. Dieser Mann geriet eines Tages mit einem Israeliten in Streit. Dabei fluchte er und verhöhnte den Herrn. Man brachte ihn zu Mose 12 und nahm ihn dann in Gewahrsam, um auf eine Weisung des Herrn zu warten.

13 Der Herr sprach zu Mose: 14 »Führe den Mann, der mich verhöhnt hat, aus dem Lager hinaus! Alle Zeugen, die sein Fluchen gehört haben, sollen ihm die Hand auf den Kopf legen. Dann müssen alle Versammelten ihn steinigen. 15 Sag den Israeliten: Jeder, der seinen Gott verflucht, muss die Folgen seiner Sünde tragen. 16 Wer den Namen des Herrn verhöhnt, muss mit dem Tod bestraft werden. Die ganze Gemeinschaft der Israeliten soll ihn steinigen, ganz gleich ob er ein Fremder oder ein Einheimischer ist!

17 Wer einen anderen Menschen umbringt, muss ebenfalls sterben. 18 Wer ein Stück Vieh tötet, muss es ersetzen. Es gilt der Grundsatz: Leben für Leben! 19 Wenn jemand seinem Mitmenschen Schaden zufügt und ihn verletzt, soll er dasselbe am eigenen Leib zu spüren bekommen. 20 Bei der Festlegung jeder Strafe sollt ihr euch nach dem Grundsatz richten: Auge um Auge, Zahn um Zahn, Knochenbruch um Knochenbruch. Was jemand einem anderen angetan hat, muss ihm selbst zugefügt werden. 21 Wer ein Stück Vieh tötet, soll es ersetzen. Wer einen Menschen umbringt, muss sterben. 22 Für die Einheimischen wie für die Fremden, die sich eurem Volk angeschlossen haben, soll das gleiche Recht gelten. Denn ich bin der Herr, euer Gott!«

23 Mose richtete den Israeliten diese Worte aus. Daraufhin führten sie den Mann, der den Herrn verhöhnt hatte, aus dem Lager hinaus und steinigten ihn. So befolgten sie die Weisung, die Mose vom Herrn bekommen hatte.

Das Ruhejahr für Äcker und Weinberge

25 Auf dem Berg Sinai sprach der Herr zu Mose: 2-3 »Dies sollst du den Israeliten weitersagen:

Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch schenken will, sollen nach jedem sechsten Jahr alle Äcker und Weinberge ein Jahr lang zu meiner Ehre brachliegen. Bestellt eure Felder, beschneidet eure Weinberge und erntet die Früchte eurer Arbeit sechs Jahre lang! Im siebten Jahr aber soll das Land ruhen und sich erholen. Dieses Jahr ist mir, dem Herrn, geweiht[d]. Dann dürft ihr weder eure Felder bestellen noch eure Weinstöcke beschneiden. Bringt auch keine Ernte ein, weder vom Getreide, das wild auf den Feldern wächst, noch von den Trauben an euren unbeschnittenen Weinstöcken! Das Land soll ein Ruhejahr haben. Jeder darf aber einsammeln, was er für sich selbst zum Leben braucht: ihr, eure Sklaven und Sklavinnen, eure Lohnarbeiter und die Fremden, die bei euch leben. Auch euer Vieh und die wilden Tiere können das fressen, was sie auf den Feldern finden.«

Das Erlassjahr

»Nach sieben Ruhejahren[e], also nach 49 Jahren, sollt ihr im 50. Jahr am Versöhnungstag, am 10. Tag des 7. Monats, die Signalhörner im ganzen Land blasen lassen. 10 Das 50. Jahr soll für euch ein heiliges Jahr sein! Es ist ein Erlassjahr. Gebt dann allen Bewohnern des Landes, die sich hoch verschuldet haben und so zu Sklaven wurden, ihre Freiheit wieder. Jeder erhält seinen verpfändeten Grundbesitz zurück und kann zu seiner Sippe zurückkehren. 11 Alle Schulden müssen in diesem Jahr erlassen werden. Streut kein Saatgut aus! Bringt keine Ernte ein – auch nicht von dem, was auf den Feldern von selbst nachwächst – und haltet keine Weinlese! 12 Das Erlassjahr soll für euch heilig sein. Jeder darf täglich nur das einsammeln, was er zum Leben braucht. 13 In diesem Jahr soll auch jeder von euch seinen alten Grundbesitz zurückbekommen.

14 Betrügt einander nicht beim Kauf oder Verkauf von Land! 15 Weil im Erlassjahr jedes Stück Land wieder dem alten Besitzer zufällt, soll beim Kaufpreis berücksichtigt werden, wie viele Jahre der Käufer das Land noch bewirtschaften kann: 16 Je höher die Anzahl der Ertragsjahre ist, desto höher ist auch der Kaufpreis. Umgekehrt mindert sich der Preis umso mehr, je näher das Erlassjahr kommt. Der Preis des Landes hängt ab von der Zahl der Ernten bis zum nächsten Erlassjahr.

17 Betrügt einander nicht! Habt Ehrfurcht vor mir, denn ich bin der Herr, euer Gott!

18 Haltet euch an meine Ordnungen, richtet euch nach meinen Geboten! Wenn ihr danach lebt, werdet ihr in eurem Land sicher wohnen. 19 Es wird reichen Ertrag bringen, und ihr habt genug zu essen. In Ruhe und Frieden könnt ihr dort leben. 20 Wenn ihr euch fragt, was ihr im siebten Jahr essen sollt, weil ihr nicht sät und erntet, 21 dann sollt ihr wissen: Ich schenke euch im sechsten Jahr genug Ertrag für drei Jahre. 22 Wenn ihr im achten Jahr wieder aussät, werdet ihr euch noch bis zur kommenden Ernte vom Ertrag des sechsten Jahres ernähren können.«

Verkauf und Rückgabe von Grundbesitz

23 »Ihr dürft euren Grund und Boden nicht endgültig verkaufen, denn das Land gehört nicht euch, sondern mir! Ihr wohnt hier als Gäste. 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren.

25 Wenn ein Israelit verarmt und deshalb einen Teil seines Grundbesitzes verkauft, muss sein nächster Verwandter für ihn einstehen und das Grundstück zurückerwerben. 26 Hat er keinen Verwandten, der es an seiner Stelle kauft, bringt aber selbst nach einiger Zeit die erforderliche Summe auf, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf auf den Wert anrechnen und den Restwert dem Käufer auszahlen. So kommt das Grundstück wieder in seinen Besitz. 28 Wenn er aber das Geld für den Rückkauf nicht aufbringen kann, bleibt das Grundstück bis zum nächsten Erlassjahr im Besitz des Käufers. Dann wird es wieder Eigentum des ursprünglichen Besitzers.

29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, gilt das Rückkaufsrecht nur für ein volles Jahr vom Verkaufsdatum an. 30 Wird das Haus innerhalb dieses Jahres nicht zurückgekauft, bleibt es für immer im Besitz des Käufers und seiner Nachkommen und wird auch im Erlassjahr nicht zurückgegeben. Dies gilt nur für Wohnhäuser in ummauerten Städten.

31 Wohnhäuser in Dörfern ohne Stadtmauern werden rechtlich wie Land behandelt: Man kann sie immer zurückkaufen, und im Erlassjahr müssen sie zurückgegeben werden.

32 Die Leviten haben jederzeit das Recht, die Häuser in den ihnen zugeteilten Städten zurückzukaufen. 33 Nimmt ein Levit dies nicht in Anspruch, so fällt sein Eigentum im Erlassjahr wieder an ihn zurück. Denn die Häuser der Leviten in ihren Städten sind ihr einziger Besitz. 34 Das dazugehörige Weideland darf nie verkauft werden, denn es gehört ihnen für immer.

35 Wenn jemand aus deinem Volk seinen Besitz verliert und verarmt, musst du ihn genauso unterstützen wie einen Fremden oder einen Gast, der nur vorübergehend bei euch wohnt. Tu alles, was nötig ist, damit er weiterhin bei euch leben kann. 36 Verlange keine Zinsen und keinen Aufpreis! Hab Ehrfurcht vor mir, deinem Gott, und hilf dem Verarmten in deiner Nachbarschaft! 37 Leih ihm zinslos Geld und Nahrungsmittel! 38 Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben. Ich will euer Gott sein!«

Die Rechte israelitischer Sklaven

39 »Wenn ein Israelit aus deiner Nachbarschaft in Armut gerät und sich dir als Sklave verkauft, dann sollst du ihn keine Sklavenarbeit verrichten lassen! 40 Behandle ihn wie einen Lohnarbeiter oder wie einen Fremden, der vorübergehend bei dir lebt. Er darf höchstens bis zum nächsten Erlassjahr für dich arbeiten. 41 Dann sind er und seine Kinder wieder frei! Lass sie zu ihrer Sippe und ihrem Land zurückkehren, das sie von ihren Vorfahren geerbt haben. 42 Denn die Israeliten sind mein Eigentum, ich habe sie aus Ägypten herausgeführt. Ist einer von ihnen dein Sklave geworden, dann darfst du ihn nicht verkaufen! 43 Du sollst ihn auch nicht schlecht behandeln oder ihm Gewalt antun. Hab Ehrfurcht vor mir, deinem Gott!

44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von den umliegenden Völkern kaufen, 45 ebenso die im Land geborenen Kinder der Fremden, die bei euch leben. Sie sind dann euer Eigentum, 46 und ihr könnt sie euren Kindern als bleibenden Besitz vererben. Ausländer dürft ihr als Sklaven erwerben, aber die Israeliten – Menschen aus eurem eigenen Volk – dürft ihr nicht wie Sklaven behandeln!

47 Wenn ein Fremder, der bei euch lebt, zu Wohlstand kommt und ein armer Israelit sich an ihn oder seine Nachkommen verkauft, 48 dann muss es für den israelitischen Sklaven ein Rückkaufsrecht geben. Jemand aus seiner Familie soll ihn zurückkaufen, entweder sein Bruder, 49 sein Onkel, dessen Sohn oder ein anderer naher Verwandter aus seiner Sippe. Hat der Sklave selbst wieder Besitz erworben, kann er sich auch selbst freikaufen. 50 In diesem Fall muss er mit dem, der ihn gekauft hat, den Rückkaufspreis nach der Anzahl der Jahre berechnen, die zwischen dem Jahr des Kaufs und dem nächsten Erlassjahr liegen. Der Kaufpreis soll mit dem Lohn seiner Dienstjahre verrechnet werden, wobei die Arbeitszeit eines Lohnarbeiters zugrunde gelegt wird. 51 Wenn es bis zum nächsten Erlassjahr noch viele Jahre sind, muss er für seinen Loskauf einen entsprechend höheren Restanteil des ursprünglichen Kaufpreises zahlen. 52 Sind es nur wenige Jahre bis zum nächsten Erlassjahr, fällt der Loskaufpreis entsprechend niedriger aus. 53 Der israelitische Sklave soll von seinem Herrn den Lohn eines Arbeiters bekommen, solange er bei ihm ist. Sorgt dafür, dass er nicht wie ein Sklave behandelt wird! 54 Wenn er nun nicht losgekauft werden kann, muss er im Erlassjahr auf jeden Fall zusammen mit seinen Kindern freigelassen werden! 55 Denn ihr Israeliten seid mein Eigentum, ihr seid meine Diener, die ich aus Ägypten befreit habe. Ich bin der Herr, euer Gott.«

Footnotes

  1. 21,4 Der hebräische Text ist nicht sicher zu deuten.
  2. 21,20 Oder: Kleinwuchs.
  3. 23,32 Wörtlich: Sabbat.
  4. 25,4 Wörtlich: ist ein Sabbat für den Herrn.
  5. 25,8 Wörtlich: Sabbatjahren.

21 Und der HERR sprach zu Mose: Sage den Priestern, Aarons Söhnen, und sprich zu ihnen: Ein Priester soll sich an keinem Toten seines Volkes verunreinigen,

außer an seinem Blutsfreunde, der ihm am nächsten angehört, als: an seiner Mutter, an seinem Vater, an seinem Sohne, an seiner Tochter, an seinem Bruder

und an seiner Schwester, die noch eine Jungfrau und noch bei ihm ist und keines Mannes Weib gewesen ist; an der mag er sich verunreinigen.

Sonst soll er sich nicht verunreinigen an irgend einem, der ihm zugehört unter seinem Volk, daß er sich entheilige.

Sie sollen auch keine Platte machen auf ihrem Haupt noch ihren Bart abscheren und an ihrem Leib kein Mal stechen.

Sie sollen ihrem Gott heilig sein und nicht entheiligen den Namen ihres Gottes. Denn sie opfern des HERRN Opfer, das Brot ihres Gottes; darum sollen sie heilig sein.

Sie sollen keine Hure nehmen noch eine Geschwächte oder die von ihrem Mann verstoßen ist; denn er ist heilig seinem Gott.

Darum sollst du ihn heilig halten, denn er opfert das Brot deines Gottes; er soll dir heilig sein, denn ich bin heilig, der HERR, der euch heiligt.

Wenn eines Priesters Tochter anfängt zu huren, die soll man mit Feuer verbrennen; denn sie hat ihren Vater geschändet.

10 Wer Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen und dessen Hand gefüllt ist, daß er angezogen würde mit den Kleidern, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen

11 und soll zu keinem Toten kommen und soll sich weder über Vater noch über Mutter verunreinigen.

12 Aus dem Heiligtum soll er nicht gehen, daß er nicht entheilige das Heiligtum seines Gottes; denn die Weihe des Salböls seines Gottes ist auf ihm. Ich bin der HERR.

13 Eine Jungfrau soll er zum Weibe nehmen;

14 aber keine Witwe noch Verstoßene noch Geschwächte noch Hure, sondern eine Jungfrau seines Volks soll er zum Weibe nehmen,

15 auf daß er nicht seinen Samen entheilige unter seinem Volk; denn ich bin der HERR, der ihn heiligt.

16 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

17 Rede mit Aaron und sprich: Wenn an jemand deiner Nachkommen in euren Geschlechtern ein Fehl ist, der soll nicht herzutreten, daß er das Brot seines Gottes opfere.

18 Denn keiner, an dem ein Fehl ist, soll herzutreten; er sei blind, lahm, mit einer seltsamen Nase, mit ungewöhnlichem Glied,

19 oder der an einem Fuß oder einer Hand gebrechlich ist

20 oder höckerig ist oder ein Fell auf dem Auge hat oder schielt oder den Grind oder Flechten hat oder der gebrochen ist.

21 Welcher nun von Aarons, des Priesters, Nachkommen einen Fehl an sich hat, der soll nicht herzutreten, zu opfern die Opfer des HERRN; denn er hat einen Fehl, darum soll er zu dem Brot seines Gottes nicht nahen, daß er es opfere.

22 Doch soll er das Brot seines Gottes essen, von dem Heiligen und vom Hochheiligen.

23 Aber zum Vorhang soll er nicht kommen noch zum Altar nahen, weil der Fehl an ihm ist, daß er nicht entheilige mein Heiligtum; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.

24 Und Mose redete solches zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel.

22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von dem Heiligen der Kinder Israel, welches sie mir heiligen und meinen heiligen Namen nicht entheiligen, denn ich bin der HERR.

So sage nun ihnen auf ihre Nachkommen: Welcher eurer Nachkommen herzutritt zum Heiligen, das die Kinder Israel dem HERRN heiligen, und hat eine Unreinheit an sich, des Seele soll ausgerottet werden von meinem Antlitz; denn ich bin der HERR.

Welcher der Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, der soll nicht essen vom Heiligen, bis er rein werde. Wer etwa einen anrührt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder welchem der Same entgeht im Schlaf,

und welcher irgend ein Gewürm anrührt, dadurch er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird, und alles, was ihn verunreinigt:

welcher der eins anrührt, der ist unrein bis auf den Abend und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasser baden.

Und wenn die Sonne untergegangen und er rein geworden ist, dann mag er davon essen; denn es ist seine Nahrung.

Ein Aas und was von wilden Tieren zerreißen ist, soll er nicht essen, auf daß er nicht unrein daran werde; denn ich bin der HERR.

Darum sollen sie meine Sätze halten, daß sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie sich entheiligen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.

10 Kein anderer soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisaß oder Tagelöhner.

11 Wenn aber der Priester eine Seele um sein Geld kauft, die mag davon essen; und was ihm in seinem Hause geboren wird, das mag auch von seinem Brot essen.

12 Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremden Weib wird, die soll nicht von der heiligen Hebe essen.

13 Wird sie aber eine Witwe oder ausgestoßen und hat keine Kinder und kommt wieder zu ihres Vaters Hause, so soll sie essen von ihres Vaters Brot, wie da sie noch Jungfrau war. Aber kein Fremdling soll davon essen.

14 Wer sonst aus Versehen von dem Heiligen ißt der soll den fünften Teil dazutun und dem Priester geben samt dem Heiligen,

15 auf daß sie nicht entheiligen das Heilige der Kinder Israel, das sie dem HERRN heben,

16 auf daß sie nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.

17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

18 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel: Welcher Israeliter oder Fremdling in Israel sein Opfer tun will, es sei ein Gelübde oder von freiem Willen, daß sie dem HERRN ein Brandopfer tun wollen, das ihm von euch angenehm sei,

19 das soll ein Männlein und ohne Fehl sein, von Rindern oder Lämmern oder Ziegen.

20 Alles, was ein Fehl hat, sollt ihr nicht opfern; denn es wird von euch nicht angenehm sein.

21 Und wer ein Dankopfer dem HERRN tun will, ein besonderes Gelübde oder von freiem Willen, von Rindern oder Schafen, das soll ohne Gebrechen sein, daß es angenehm sei; es soll keinen Fehl haben.

22 Ist's blind oder gebrechlich oder geschlagen oder dürr oder räudig oder hat es Flechten, so sollt ihr solches dem HERRN nicht opfern und davon kein Opfer geben auf den Altar des HERRN.

23 Einen Ochsen oder Schaf, die zu lange oder zu kurze Glieder haben, magst du von freiem Willen opfern; aber angenehm mag's nicht sein zum Gelübde.

24 Du sollst auch dem HERRN kein zerstoßenes oder zerriebenes oder zerrissenes oder das ausgeschnitten ist, opfern, und sollt im Lande solches nicht tun.

25 Du sollst auch solcher keins von eines Fremdlings Hand als Brot eures Gottes opfern; denn es taugt nicht und hat einen Fehl; darum wird's nicht angenehm sein von euch.

26 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

27 Wenn ein Ochs oder Lamm oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und darnach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm.

28 Es sei ein Ochs oder Schaf, so soll man's nicht mit seinem Jungen auf einen Tag schlachten.

29 Wenn ihr aber wollt dem HERRN ein Lobopfer tun, das von euch angenehm sei,

30 so sollt ihr's desselben Tages essen und sollt nichts übrig bis auf den Morgen behalten; denn ich bin der HERR.

31 Darum haltet meine Gebote und tut darnach; denn ich bin der HERR.

32 Daß ihr meinen heiligen Namen nicht entheiligt, und ich geheiligt werde unter den Kindern Israel; denn ich bin der HERR, der euch heiligt,

33 der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euer Gott wäre, ich, der HERR.

23 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Das sind die Feste des HERRN, die ihr heilig und meine Feste heißen sollt, da ihr zusammenkommt.

Sechs Tage sollst du arbeiten; der siebente Tag aber ist der große, heilige Sabbat, da ihr zusammenkommt. Keine Arbeit sollt ihr an dem tun; denn es ist der Sabbat des HERRN in allen euren Wohnungen.

Dies sind aber die Feste des HERRN, die ihr die heiligen Feste heißen sollt, da ihr zusammenkommt.

Am vierzehnten Tage des ersten Monats gegen Abend ist des HERRN Passah.

Und am fünfzehnten desselben Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote des HERRN; da sollt ihr sieben Tage ungesäuertes Brot essen.

Der erste Tag soll heilig unter euch heißen, da ihr zusammenkommt; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun.

Und sieben Tage sollt ihr dem HERRN opfern. Der siebente Tag soll auch heilig heißen, da ihr zusammenkommt; da sollt ihr auch keine Dienstarbeit tun.

Und der HERR redete mit Mose und sprach:

10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und werdet's ernten, so sollt ihr eine Garbe der Erstlinge eurer Ernte zu dem Priester bringen.

11 Da soll die Garbe gewebt werden vor dem HERRN, daß es von euch angenehm sei; solches soll aber der Priester tun des Tages nach dem Sabbat.

12 Und ihr sollt des Tages, da eure Garbe gewebt wird, ein Brandopfer dem HERRN tun von einem Lamm, das ohne Fehl und jährig sei,

13 samt dem Speisopfer: zwei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, als ein Opfer dem HERRN zum süßen Geruch; dazu das Trankopfer: ein viertel Hin Wein.

14 Und sollt kein neues Brot noch geröstete oder frische Körner zuvor essen bis auf den Tag, da ihr eurem Gott Opfer bringt. Das soll ein Recht sein euren Nachkommen in allen euren Wohnungen.

15 Darnach sollt ihr Zählen vom Tage nach dem Sabbat, da ihr die Webegarbe brachtet, sieben ganze Wochen;

16 bis an den Tag nach dem siebenten Sabbat, nämlich fünfzig Tage, sollt ihr zählen und neues Speisopfer dem HERRN opfern,

17 und sollt's aus euren Wohnungen opfern, nämlich zwei Webebrote von zwei Zehntel Semmelmehl, gesäuert und gebacken, zu Erstlingen dem HERRN.

18 Und sollt herzubringen neben eurem Brot sieben jährige Lämmer ohne Fehl und einen jungen Farren und zwei Widder, die sollen des HERRN Brandopfer sein, mit ihrem Speisopfern und Trankopfern, ein Opfer eines süßen Geruchs dem HERRN.

19 Dazu sollt ihr machen einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei jährige Lämmer zum Dankopfer.

20 Und der Priester soll's weben samt den Erstlingsbroten vor dem HERRN; die sollen samt den zwei Lämmern dem HERRN heilig sein und dem Priester gehören.

21 Und sollt diesen Tag ausrufen; denn er soll unter euch heilig heißen, da ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr tun. Ein ewiges Recht soll das sein bei euren Nachkommen in allen euren Wohnungen.

22 Wenn ihr aber euer Land erntet sollt ihr nicht alles bis an die Enden des Feldes abschneiden, auch nicht alles genau auflesen, sondern sollt's den Armen und Fremdlingen lassen. Ich bin der HERR, euer Gott.

23 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

24 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr den heiligen Sabbat des Blasens zum Gedächtnis halten, da ihr zusammenkommt;

25 da sollt ihr keine Dienstarbeit tun und sollt dem HERRN opfern.

26 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

27 Des zehnten Tages in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag. Der soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; da sollt ihr euren Leib kasteien und dem HERRN opfern

28 und sollt keine Arbeit tun an diesem Tage; denn es ist der Versöhnungstag, daß ihr versöhnt werdet vor dem HERRN, eurem Gott.

29 Denn wer seinen Leib nicht kasteit an diesem Tage, der soll aus seinem Volk ausgerottet werden.

30 Und wer dieses Tages irgend eine Arbeit tut, den will ich vertilgen aus seinem Volk.

31 Darum sollt ihr keine Arbeit tun. Das soll ein ewiges Recht sein euren Nachkommen in allen ihren Wohnungen.

32 Es ist euer großer Sabbat, daß ihr eure Leiber kasteit. Am neunten Tage des Monats zu Abend sollt ihr diesen Sabbat halten, von Abend bis wieder zu Abend.

33 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

34 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am fünfzehnten Tage dieses siebenten Monats ist das Fest der Laubhütten sieben Tage dem HERRN.

35 Der erste Tag soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr tun.

36 Sieben Tage sollt ihr dem HERRN opfern. Der achte Tag soll auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt, und sollt eure Opfer dem HERRN tun; denn es ist der Tag der Versammlung; keine Dienstarbeit sollt ihr tun.

37 Das sind die Feste des HERRN, die ihr sollt für heilig halten, daß ihr zusammenkommt und dem HERRN Opfer tut: Brandopfer, Speisopfer, Trankopfer und andere Opfer, ein jegliches nach seinem Tage,

38 außer was die Sabbate des HERRN und eure Gaben und Gelübde und freiwillige Gaben sind, die ihr dem HERRN gebt.

39 So sollt ihr nun am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr die Früchte des Landes eingebracht habt, das Fest des HERRN halten sieben Tage lang. Am ersten Tage ist es Sabbat, und am achten Tage ist es auch Sabbat.

40 Und sollt am ersten Tage Früchte nehmen von schönen Bäumen, Palmenzweige und Maien von dichten Bäumen und Bachweiden und sieben Tage fröhlich sein vor dem HERRN, eurem Gott.

41 Und sollt also dem HERRN das Fest halten sieben Tage des Jahres. Das soll ein ewiges Recht sein bei euren Nachkommen, daß sie im siebenten Monat also feiern.

42 Sieben Tage sollt ihr in Laubhütten wohnen; wer einheimisch ist in Israel, der soll in Laubhütten wohnen,

43 daß eure Nachkommen wissen, wie ich die Kinder Israel habe lassen in Hütten wohnen, da ich sie aus Ägyptenland führte. Ich bin der HERR, euer Gott.

44 Und Mose sagte den Kindern Israel solche Feste des HERRN.

24 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

Gebiete den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen gestoßenes lauteres Baumöl zur Leuchte, daß man täglich Lampen aufsetze

außen vor dem Vorhang des Zeugnisses in der Hütte des Stifts. Und Aaron soll's zurichten des Abends und des Morgens vor dem HERRN täglich. Das sei ein ewiges Recht euren Nachkommen.

Er soll die Lampen auf dem feinen Leuchter zurichten vor dem HERRN täglich.

Und sollst Semmelmehl nehmen und davon zwölf Kuchen backen; zwei Zehntel soll ein Kuchen haben.

Und sollst sie legen je sechs auf eine Schicht auf den feinen Tisch vor dem HERRN.

Und sollst auf dieselben legen reinen Weihrauch, daß er sei bei den Broten zum Gedächtnis, ein Feuer dem HERRN.

Alle Sabbate für und für soll er sie zurichten vor dem HERRN, von den Kindern Israel zum ewigen Bund.

Und sie sollen Aarons und seiner Söhne sein; die sollen sie essen an heiliger Stätte; denn das ist ein Hochheiliges von den Opfern des HERRN zum ewigen Recht.

10 Es ging aber aus eines israelitischen Weibes Sohn, der eines ägyptischen Mannes Kind war, unter den Kindern Israel und zankte sich im Lager mit einem israelitischen Mann

11 und lästerte den Namen des HERRN und fluchte. Da brachten sie ihn zu Mose (seine Mutter aber hieß Selomith, eine Tochter Dibris vom Stamme Dan)

12 und legten ihn gefangen, bis ihnen klare Antwort würde durch den Mund des HERRN.

13 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

14 Führe den Flucher hinaus vor das Lager und laß alle, die es gehört haben, ihre Hände auf sein Haupt legen und laß ihn die ganze Gemeinde steinigen.

15 Und sage den Kindern Israel: Welcher seinem Gott flucht, der soll seine Sünde tragen.

16 Welcher des HERRN Namen lästert, der soll des Todes sterben; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Wie der Fremdling, so soll auch der Einheimische sein; wenn er den Namen lästert, so soll er sterben.

17 Wer irgend einen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben.

18 Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen, Leib um Leib.

19 Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,

20 Schade um Schade, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er hat einen Menschen verletzt, so soll man ihm wieder tun.

21 Also daß, wer ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben.

22 Es soll einerlei Recht unter euch sein, dem Fremdling wie dem Einheimischen; denn ich bin der HERR, euer Gott.

23 Mose aber sagte es den Kindern Israel; und sie führten den Flucher hinaus vor das Lager und steinigten ihn. Also taten die Kinder Israel, wie der HERR dem Mose geboten hatte.

25 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach:

Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern,

daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein;

aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst.

Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.

Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir,

dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein.

Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.

Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung.

10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen;

11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen;

12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt.

13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.

14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen,

15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen.

16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen.

17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott.

18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget.

19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt.

20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein:

21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen,

22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt.

23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir.

24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat.

26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse,

27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen.

28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen.

29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.

30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr.

31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden.

32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden.

33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.

34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,

36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne.

37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun.

38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;

40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen.

41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe.

42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen.

43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.

44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,

45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben

46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge.

47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,

48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen,

49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen.

50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen.

51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist.

52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung.

53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.

54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm.

55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.