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11 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach zu ihnen:

Redet mit den Kindern Israel und sprecht: Das sind die Tiere, die ihr essen sollt unter allen Tieren auf Erden.

Alles, was die Klauen spaltet und wiederkäut unter den Tieren, das sollt ihr essen.

Was aber wiederkäut und hat Klauen und spaltet sie doch nicht, wie das Kamel, das ist euch unrein, und ihr sollt's nicht essen.

Die Kaninchen wiederkäuen wohl, aber sie spalten die Klauen nicht; darum sind sie unrein.

Der Hase wiederkäut auch, aber er spaltet die Klauen nicht; darum ist er euch unrein.

Und ein Schwein spaltet wohl die Klauen, aber es wiederkäut nicht; darum soll's euch unrein sein.

Von dieser Fleisch sollt ihr nicht essen noch ihr Aas anrühren; denn sie sind euch unrein.

Dies sollt ihr essen unter dem, was in Wassern ist: alles, was Floßfedern und Schuppen hat in Wassern, im Meer und in Bächen, sollt ihr essen.

10 Alles aber, was nicht Floßfedern und Schuppen hat im Meer und in Bächen, unter allem, was sich regt in Wassern, und allem, was lebt im Wasser, soll euch eine Scheu sein,

11 daß ihr von ihrem Fleisch nicht eßt und vor ihrem Aas euch scheut.

12 Denn alles, was nicht Floßfedern und Schuppen hat in Wassern, sollt ihr scheuen.

13 Und dies sollt ihr scheuen unter den Vögeln, daß ihr's nicht eßt: den Adler, den Habicht, den Fischaar,

14 den Geier, den Weih, und was seine Art ist,

15 und alle Raben mit ihrer Art,

16 den Strauß, die Nachteule, den Kuckuck, den Sperber mit seiner Art,

17 das Käuzlein, den Schwan, den Uhu,

18 die Fledermaus, die Rohrdommel,

19 den Storch, den Reiher, den Häher mit seiner Art, den Wiedehopf und die Schwalbe.

20 Alles auch, was sich regt und Flügel hat und geht auf vier Füßen, das soll euch eine Scheu sein.

21 Doch das sollt ihr essen von allem, was sich regt und Flügel hat und geht auf vier Füßen: was noch zwei Beine hat, womit es auf Erden hüpft;

22 von demselben mögt ihr essen die Heuschrecken, als da ist: Arbe mit seiner Art und Solam mit seiner Art und Hargol mit seiner Art und Hagab mit seiner Art.

23 Aber alles, was sonst Flügel und vier Füße hat, soll euch eine Scheu sein,

24 und sollt sie unrein achten. Wer solcher Aas anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend.

25 Und wer dieser Aase eines tragen wird, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis auf den Abend.

26 Darum alles Getier, das Klauen hat und spaltet sie nicht und wiederkäuet nicht, das soll euch unrein sein.

27 Und alles, was auf Tatzen geht unter den Tieren, die auf vier Füßen gehen, soll euch unrein sein; wer ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis auf den Abend.

28 Und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis auf den Abend; denn solche sind euch unrein.

29 Diese sollen euch auch unrein sein unter den Tieren, die auf Erden kriechen: das Wiesel, die Maus, die Kröte, ein jegliches mit seiner Art,

30 der Igel, der Molch, die Eidechse, die Blindschleiche und der Maulwurf;

31 die sind euch unrein unter allem, was da kriecht; wer ihr Aas anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend.

32 Und alles, worauf ein solch totes Aas fällt, das wird unrein, es sei allerlei hölzernes Gefäß oder Kleider oder Fell oder Sack; und alles Gerät, womit man etwas schafft, soll man ins Wasser tun, und es ist unrein bis auf den Abend; alsdann wird's rein.

33 Allerlei irdenes Gefäß, wo solcher Aas hineinfällt, wird alles unrein, was darin ist; und sollt's zerbrechen.

34 Alle Speise, die man ißt, so solch Wasser hineinkommt, ist unrein; und aller Trank, den man trinkt in allerlei solchem Gefäß, ist unrein.

35 Und alles, worauf solches Aas fällt, wird unrein, es sei ein Ofen oder Kessel, so soll man's zerbrechen; denn es ist unrein und soll euch unrein sein.

36 Doch die Brunnen und Gruben und Teiche bleiben rein. Wer aber ihr Aas anrührt, ist unrein.

37 Und ob solch ein Aas fiele auf Samen, den man sät, so ist er doch rein.

38 Wenn man aber Wasser über den Samen gösse, und fiele darnach ein solch Aas darauf, so würde er euch unrein.

39 Wenn ein Tier stirbt, das ihr essen mögt: wer das Aas anrührt, der ist unrein bis an den Abend.

40 Wer von solchem Aas ißt, der soll sein Kleid waschen und wird unrein sein bis an den Abend. Also wer auch trägt ein solch Aas, soll sein Kleid waschen, und ist unrein bis an den Abend

41 Was auf Erden schleicht, das soll euch eine Scheu sein, und man soll's nicht essen.

42 Alles, was auf dem Bauch kriecht, und alles, was auf vier oder mehr Füßen geht, unter allem, was auf Erden schleicht, sollt ihr nicht essen; denn es soll euch eine Scheu sein.

43 Macht eure Seelen nicht zum Scheusal und verunreinigt euch nicht an ihnen, daß ihr euch besudelt.

44 Denn ich bin der HERR, euer Gott. Darum sollt ihr euch heiligen, daß ihr heilig seid, denn ich bin heilig, und sollt eure Seelen nicht verunreinigen an irgend einem kriechenden Tier, das auf Erden schleicht.

45 Denn ich bin der HERR, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euer Gott sei. Darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.

46 Dies ist das Gesetz von den Tieren und Vögeln und allerlei Tieren, die sich regen im Wasser, und allerlei Tieren, die auf Erden schleichen,

47 daß ihr unterscheiden könnt, was unrein und rein ist, und welches Tier man essen und welches man nicht essen soll.

12 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet.

Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.

Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind.

Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung.

Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.

Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.

Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde.

Verschiedene Reinheitsvorschriften (Kapitel 11–15)

Reine und unreine Tiere (5. Mose 14,3‒21)

11 Der Herr gab Mose und Aaron den Auftrag, den Israeliten dies mitzuteilen:

»Das Fleisch von folgenden Tieren dürft ihr essen: Von den Landtieren sind euch alle erlaubt, die vollständig gespaltene Hufe oder Pfoten haben und wiederkäuen. 4-6 Das Kamel, den Klippdachs und den Hasen dürft ihr aber nicht essen. Denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine gespaltenen Hufe oder Pfoten. Sie müssen bei euch als unrein gelten. Das Schwein hat zwar vollständig gespaltene Hufe, aber es ist kein Wiederkäuer; darum ist es für euch unrein. Esst das Fleisch dieser Tiere nicht und berührt auch nicht ihre Kadaver! Sie sind für euch unrein!

Von den Tieren im Meer, in den Flüssen und Seen dürft ihr alle essen, die Flossen und Schuppen haben. 10 Aber alle Lebewesen im Wasser ohne Flossen oder Schuppen sind unrein! 11-12 Ihr dürft sie nicht essen und auch nicht ihre Kadaver berühren. Von allem, was im Wasser lebt und keine Flossen oder Schuppen hat, sollt ihr euch voller Abscheu fernhalten!

13 Folgende Vögel sollt ihr nicht anrühren und erst recht nicht essen, denn sie sind unrein: Gänsegeier, Lämmergeier, Mönchsgeier, 14 Gabelweihe und die verschiedenen Arten der Königsweihe, 15 alle Arten des Raben, 16 Strauß, Falke, Seemöwe, alle Habichtarten, 17 Steinkauz, Fischeule, Waldohreule, 18 Schleiereule, Wüstenkauz, Aasgeier, 19 Storch, alle Reiherarten, Wiedehopf und Fledermaus.[a]

20 Auch alle krabbelnden und fliegenden Insekten sollt ihr verabscheuen, 21 außer denen, die Sprungbeine haben und am Boden hüpfen. 22 Ihr dürft also die verschiedenen Heuschreckenarten essen.[b] 23 Aber alle anderen Insekten sollt ihr verschmähen!

24-28 Folgende Tiere dürft ihr nicht berühren, wenn sie verendet sind: jedes Tier, das geteilte, aber nicht vollständig gespaltene Hufe oder Pfoten hat und nicht wiederkäut, sowie alle Vierbeiner mit Pfoten. Sie alle sind unrein, und wer ihren Kadaver berührt, wird unrein bis zum Abend. Wenn jemand ihren Kadaver wegträgt, muss er seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein.

29-30 Von den kleinen Tieren, die am Boden kriechen, sind für euch verboten: Maulwurf, Springmaus, alle Eidechsenarten, Gecko, Salamander und Chamäleon. 31 Sie alle sind unrein, und wer ihre Kadaver berührt, ist bis zum Abend unrein. 32 Jeder Gegenstand, auf den der Kadaver eines dieser Tiere fällt, wird unrein, ganz gleich ob er aus Holz, Stoff, Fell oder Sackleinen gemacht ist, und ganz gleich, wofür er gebraucht wird. Legt ihn ins Wasser; bis zum Abend bleibt er unrein. 33 Fällt ein totes Tier dieser Art in einen Tontopf, wird alles darin unrein, und den Topf müsst ihr zerschlagen. 34 Jedes Essen, das mit Wasser aus solch einem Tonkrug zubereitet wurde, ist unrein, ebenso jedes Getränk aus solch einem Gefäß. 35 Alles, was mit einem Kadaver dieser Tiere in Berührung kommt, soll bei euch als unrein gelten. Handelt es sich um einen Backofen oder um einen kleinen Herd, muss er niedergerissen werden. 36 Nur eine Quelle oder eine Zisterne, in der man das Wasser sammelt, bleibt rein. Doch wer das tote Tier berührt, das hineingefallen ist, wird unrein. 37 Fällt der Kadaver eines dieser Kriechtiere auf Saatgut, das gerade ausgesät werden soll, so bleibt dies rein. 38 Wurden die Samen aber mit Wasser befeuchtet, und es fällt dann ein totes Tier darauf, so werden sie unrein.

39 Wenn ein Tier, das ihr essen dürft, verendet, wird jeder bis zum Abend unrein, der den Kadaver anfasst. 40 Wer von dem Fleisch isst oder den Tierkörper wegträgt, soll seine Kleider waschen und gilt bis zum Abend als unrein.

41 Alle kleinen Tiere, die sich am Boden fortbewegen, sollt ihr verabscheuen und sie auf keinen Fall essen, 42 ganz gleich ob sie auf dem Bauch kriechen oder auf vier oder mehr Füßen umherlaufen. 43 Hütet euch davor, sie anzurühren, denn sonst werdet ihr in meinen Augen unrein und erregt meinen Abscheu! 44 Ich bin der Herr, euer Gott. Ihr sollt ein heiliges Leben führen, denn ich bin heilig! Verunreinigt euch nicht durch diese kleinen Tiere, die am Boden kriechen! 45 Denn ich bin der Herr, ich habe euch aus Ägypten herausgeführt, um euer Gott zu sein! Ihr sollt heilig sein, weil ich heilig bin!

46 Dies sind die Bestimmungen über das Vieh, die Vögel, die Wassertiere und die Kleintiere am Boden. 47 Mit ihrer Hilfe sollt ihr unterscheiden können zwischen reinen Tieren, die man essen kann, und unreinen Tieren, die nicht gegessen werden dürfen.«

Reinheitsvorschriften für Frauen nach der Geburt

12 Der Herr befahl Mose, den Israeliten diese Weisungen weiterzugeben:

»Wenn eine Frau einen Jungen zur Welt bringt, gilt sie sieben Tage lang als unrein, genauso wie bei ihrer monatlichen Blutung. Am achten Tag soll der Junge beschnitten werden. Die Mutter muss wegen ihrer Blutungen noch weitere 33 Tage zu Hause bleiben, bis sie wieder rein ist. In dieser Zeit darf sie nichts Heiliges anfassen und das Heiligtum nicht betreten.

Hat sie ein Mädchen geboren, ist sie zwei Wochen unrein wie bei ihrer monatlichen Regel. Danach soll sie wegen ihrer Blutungen weitere 66 Tage zu Hause bleiben und als unrein gelten.

Wenn die Zeit vorüber ist – ganz gleich ob sie einen Jungen oder ein Mädchen bekommen hat –, soll sie dem Priester ein einjähriges Lamm als Brandopfer und eine Turteltaube oder andere Taube als Sündopfer zum Eingang des heiligen Zeltes bringen. Der Priester bringt ihr Opfer mir, dem Herrn, dar, damit die Unreinheit der Blutung von ihr genommen wird und sie wieder rein ist. Diese Weisung gilt für jede Frau, die einen Jungen oder ein Mädchen geboren hat.

Wenn sie sich aber kein Lamm als Opfertier leisten kann, darf sie stattdessen zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine als Brandopfer und eine als Sündopfer. Damit soll der Priester sie von ihrer Unreinheit befreien, damit sie von nun an wieder als rein gilt.«

Footnotes

  1. 11,19 Nicht alle der in den Versen 13‒19 genannten Tiere sind eindeutig zu bestimmen.
  2. 11,22 Der hebräische Text zählt hier vier verschiedene Heuschreckenarten auf, die nicht näher bestimmt werden können.