Die Opfer am Laubhüttenfest (3. Mose 23,33‒43)

12 »Auch am 15. Tag des 7. Monats sollt ihr nicht eurer alltäglichen Arbeit nachgehen, sondern euch versammeln und mir dienen. Feiert mir zu Ehren eine Woche lang ein Fest! 13 Erfreut mich am ersten Tag mit einem wohlriechenden Brandopfer von dreizehn jungen Stieren, zwei Schafböcken und vierzehn einjährigen Lämmern. Alle Tiere sollen fehlerlos sein 14-15 und mit der jeweiligen Menge an Speise- und Trankopfern dargebracht werden, die dazugehören. 16 Außerdem müsst ihr wieder einen Ziegenbock als Sündopfer schlachten; und auch die täglichen Brandopfer mit den vorgeschriebenen Gaben an Mehl und Wein dürft ihr nicht vergessen. 17-34 Bringt an den anderen sechs Festtagen die gleichen Opfer dar. Verbrennt aber an jedem Tag einen Stier weniger, also am zweiten Tag zwölf, am dritten elf, am vierten zehn, am fünften neun, am sechsten acht und am siebten sieben Stiere. Vergesst nicht die Sündopfer und die täglichen Opfer! 35 Am achten Tag sollt ihr euch wieder zum Feiern versammeln und nicht wie sonst arbeiten. 36 Sucht fehlerlose Tiere aus und verbrennt sie mir zu Ehren als wohlriechende Brandopfer, und zwar einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Lämmer, 37 begleitet von den vorgeschriebenen Gaben an Mehl und Wein. 38 Bringt außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer dar, und vergesst nicht, jeden Tag ein Lamm am Morgen und eines am Abend zu opfern und die Speise- und Trankopfer dazuzugeben. 39 Diese Gaben sollt ihr mir, dem Herrn, an euren Festen darbringen, und zwar zusätzlich zu allen Brand-, Speise-, Trank- oder Friedensopfern, die ihr mir freiwillig oder wegen eines Gelübdes gebt.«

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12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern

13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder,

15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer;

16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, -außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun

36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;

37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

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