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28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Die Opfer meines Brots, welches mein Opfer des süßen Geruchs ist, sollt ihr halten zu seiner Zeit, daß ihr mir's opfert.

Und sprich zu ihnen: Das sind die Opfer, die ihr dem HERRN opfern sollt: jährige Lämmer, die ohne Fehl sind, täglich zwei zum täglichen Brandopfer,

Ein Lamm des Morgens, das andere gegen Abend;

dazu ein zehntel Epha Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, das gestoßen ist, ein viertel Hin.

Das ist das tägliche Brandopfer, das ihr am Berge Sinai opfertet, zum süßen Geruch ein Feuer dem HERRN.

Dazu ein Trankopfer je zu einem Lamm ein viertel Hin. Im Heiligtum soll man den Wein des Trankopfers opfern dem HERRN.

Das andere Lamm sollst du gegen Abend zurichten; mit dem Speisopfer wie am Morgen und mit einem Trankopfer sollst du es machen zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN.

Am Sabbattag aber zwei jährige Lämmer ohne Fehl und zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und sein Trankopfer.

10 Das ist das Brandopfer eines jeglichen Sabbats außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Trankopfer.

11 Aber des ersten Tages eurer Monate sollt ihr dem HERRN ein Brandopfer opfern: Zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;

12 und je drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Farren; zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Widder;

13 und je ein Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Lamm. Das ist das Brandopfer des süßen Geruchs, ein Opfer dem HERRN.

14 Und ihr Trankopfer soll sein ein halbes Hin Wein zum Farren, ein drittel Hin zum Widder, ein viertel Hin zum Lamm. Das ist das Brandopfer eines jeglichen Monats im Jahr.

15 Dazu soll man einen Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN machen außer dem täglichen Brandopfer und seinem Trankopfer.

16 Aber am vierzehnten Tage des ersten Monats ist das Passah des HERRN.

17 Und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist Fest. Sieben Tage soll man ungesäuertes Brot essen.

18 Der erste Tag soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an ihm tun

19 und sollt dem HERRN Brandopfer tun: Zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;

20 samt ihren Speisopfern: Drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, und zwei Zehntel zu dem Widder,

21 und je ein Zehntel auf ein Lamm unter den sieben Lämmern;

22 dazu einen Bock zum Sündopfer, daß ihr versöhnt werdet.

23 Und sollt solches tun außer dem Brandopfer am Morgen, welche das tägliche Brandopfer ist.

24 Nach dieser Weise sollt ihr alle Tage, die sieben Tage lang, das Brot opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN außer dem täglichen Brandopfer, dazu sein Trankopfer.

25 Und der siebente Tag soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun.

26 Und der Tag der Erstlinge, wenn ihr opfert das neue Speisopfer dem HERRN, wenn eure Wochen um sind, soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun

27 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum süßen Geruch: zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer;

28 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,

29 und je ein Zehntel zu einem Lamm der sieben Lämmer;

30 und einen Ziegenbock, euch zu versöhnen.

31 Dies sollt ihr tun außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer. Ohne Fehl soll's sein, dazu ihre Trankopfer.

29 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun-es ist euer Drommetentag-

und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;

dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,

und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer;

auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen-

außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist-,zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN.

Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun,

sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;

mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,

10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer;

11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern

13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder,

15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer;

16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, -außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun

36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;

37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

40 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.

30 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:

Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen.

Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,

und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat.

Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.

Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,

und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat.

Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein.

Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.

10 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,

11 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele.

12 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein.

13 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also:

14 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte;

15 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen.

16 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

Die täglichen, wöchentlichen und monatlichen Opfer

28 Der Herr sprach zu Mose: »Achtet darauf, dass ihr mir meine Opfer zur richtigen Zeit darbringt. Sie sind meine Speise und erfreuen mich mit ihrem Duft. Sag das den Israeliten! Für ein Opfer, das mir gefällt, gelten folgende Anweisungen:

Jeden Tag sollt ihr zwei fehlerlose einjährige Lämmer für mich, den Herrn, verbrennen, eins am Morgen, das andere gegen Abend[a]. Bringt mit jedem Lamm ein Speiseopfer dar von eineinhalb Kilogramm feinem Weizenmehl, vermengt mit einem Liter bestem Olivenöl. 6-8 Dies ist das tägliche Brandopfer, wie ihr es mir zum ersten Mal am Berg Sinai dargebracht habt. Diese wohlriechenden Gaben gefallen mir, dem Herrn. Gießt außerdem bei jedem Opfer morgens und abends ein Trankopfer von einem Liter Wein am Altar aus.

An jedem Sabbat sollt ihr zwei weitere Lämmer opfern. Auch sie sollen ein Jahr alt und fehlerlos sein; sie werden mit den dazugehörigen Gaben von jeweils zweieinhalb Kilogramm Mehl, das mit Öl vermengt wurde, und einem Liter Wein dargebracht. 10 Dieses Sabbatopfer kommt zum täglichen Opfer hinzu.

11 Am Anfang jedes Monats sollt ihr mir, dem Herrn, zwei junge Stiere, einen Schafbock und sieben einjährige Lämmer darbringen, alles fehlerlose Tiere. 12 Zu jedem Stier gehören als Speiseopfer vier Kilogramm Mehl, das mit Öl vermengt ist, zum Schafbock zweieinhalb 13 und zu den Lämmern je eineinhalb Kilogramm. Mit diesen wohlriechenden Gaben erfreut ihr mich, den Herrn. 14-15 Als Trankopfer sollt ihr zu jedem Stier zwei Liter, zum Schafbock anderthalb und zu jedem Schaf einen Liter Wein am Altar ausgießen. Außerdem müsst ihr als Sündopfer einen Ziegenbock schlachten. Alle diese Gaben sollt ihr am Anfang jedes Monats zusätzlich zu den täglichen Opfern darbringen.«

Die Opfer am Passahfest

16 »Am 14. Tag des 1. Monats sollt ihr für mich das Passahfest feiern. 17 Anschließend beginnt die Festwoche, in der ihr nur Speisen essen dürft, die ohne Sauerteig zubereitet wurden. 18 Am ersten dieser sieben Tage sollt ihr nicht eure alltäglichen Arbeiten verrichten, sondern euch versammeln und gemeinsam mich, den Herrn, anbeten. 19 Bringt mir zwei junge Stiere, einen Schafbock und sieben einjährige Lämmer als Brandopfer dar. Alle Tiere sollen fehlerlos sein. 20 Auch hier sollt ihr Speiseopfer dazugeben: zu jedem Stier vier Kilogramm feines Weizenmehl, das mit Öl vermengt ist, zum Schafbock zweieinhalb Kilogramm 21 und zu den Lämmern je eineinhalb Kilogramm. 22 Opfert außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer, damit ich eure Schuld vergebe. 23-24 Ihr sollt alle diese Gaben an jedem Tag der Festwoche zusätzlich zu den täglichen Morgen- und Abendopfern darbringen. Mit diesen wohlriechenden Gaben erfreut ihr mich, den Herrn; sie sind meine Speise. 25 Auch am letzten Tag der Woche sollt ihr nicht wie sonst arbeiten, sondern euch zum Gottesdienst versammeln.«

Die Opfer am Wochenfest

26 »Auch am Wochenfest, wenn ihr mir, dem Herrn, eure ersten Früchte darbringt, sollt ihr nicht eurer gewöhnlichen Arbeit nachgehen, sondern mir gemeinsam dienen. 27-29 Opfert an diesem Tag zwei junge Stiere, einen Schafbock und sieben einjährige Lämmer als Brandopfer. Bringt dazu die gleichen Speise- und Trankopfer dar wie am Passahfest. Ich, der Herr, habe daran meine Freude. 30 Außerdem müsst ihr einen Ziegenbock als Sündopfer schlachten, damit ihr mit mir versöhnt werdet.

31 Für alle diese Gaben sollt ihr fehlerlose Tiere auswählen und sie mir zusätzlich zum täglichen Opfer darbringen.«

Die Opfer am Neujahrsfest und am Versöhnungstag (3. Mose 23,23‒32)

29 »Auch der 1. Tag des 7. Monats soll ein Feiertag sein, an dem ihr nicht wie gewöhnlich arbeitet, sondern euch versammelt, um mir zu dienen. An diesem Tag sollt ihr die Hörner blasen und zu meiner Ehre einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Lämmer auf dem Altar verbrennen. Nehmt dafür nur fehlerlose Tiere. Solche wohlriechenden Opfer habe ich gern. Bringt zusätzlich zum Stier 4 Kilogramm feines Weizenmehl dar, das mit Öl vermengt ist, zum Schafbock zweieinhalb und zu jedem Lamm eineinhalb Kilogramm. Opfert einen Ziegenbock als Sündopfer, damit ich euch eure Schuld vergebe. Vergesst auch nicht das tägliche und das monatliche Brandopfer mit den dazugehörigen Gaben an Mehl und Wein, wie ich sie euch aufgetragen habe. Denn diese Opfer gefallen mir.

Der 10. Tag des 7. Monats ist der große Versöhnungstag. Dann sollt ihr euch wieder versammeln, um mir zu dienen. Verrichtet an diesem Tag keinerlei Arbeit, sondern fastet und beugt euch vor mir! 8-11 Erfreut mich mit derselben Menge an wohlriechenden Brand-, Speise- und Trankopfern wie zum Neujahrsfest. Ihr sollt jedoch nicht nur einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen, sondern noch einen zweiten Bock schlachten, der euch mit mir versöhnt. Dazu kommt das tägliche Brandopfer mit den vorgeschriebenen Gaben an Mehl und Wein.«

Die Opfer am Laubhüttenfest (3. Mose 23,33‒43)

12 »Auch am 15. Tag des 7. Monats sollt ihr nicht eurer alltäglichen Arbeit nachgehen, sondern euch versammeln und mir dienen. Feiert mir zu Ehren eine Woche lang ein Fest! 13 Erfreut mich am ersten Tag mit einem wohlriechenden Brandopfer von dreizehn jungen Stieren, zwei Schafböcken und vierzehn einjährigen Lämmern. Alle Tiere sollen fehlerlos sein 14-15 und mit der jeweiligen Menge an Speise- und Trankopfern dargebracht werden, die dazugehören. 16 Außerdem müsst ihr wieder einen Ziegenbock als Sündopfer schlachten; und auch die täglichen Brandopfer mit den vorgeschriebenen Gaben an Mehl und Wein dürft ihr nicht vergessen. 17-34 Bringt an den anderen sechs Festtagen die gleichen Opfer dar. Verbrennt aber an jedem Tag einen Stier weniger, also am zweiten Tag zwölf, am dritten elf, am vierten zehn, am fünften neun, am sechsten acht und am siebten sieben Stiere. Vergesst nicht die Sündopfer und die täglichen Opfer! 35 Am achten Tag sollt ihr euch wieder zum Feiern versammeln und nicht wie sonst arbeiten. 36 Sucht fehlerlose Tiere aus und verbrennt sie mir zu Ehren als wohlriechende Brandopfer, und zwar einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Lämmer, 37 begleitet von den vorgeschriebenen Gaben an Mehl und Wein. 38 Bringt außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer dar, und vergesst nicht, jeden Tag ein Lamm am Morgen und eines am Abend zu opfern und die Speise- und Trankopfer dazuzugeben. 39 Diese Gaben sollt ihr mir, dem Herrn, an euren Festen darbringen, und zwar zusätzlich zu allen Brand-, Speise-, Trank- oder Friedensopfern, die ihr mir freiwillig oder wegen eines Gelübdes gebt.«

30 Alle diese Bestimmungen teilte Mose den Israeliten mit.

Wann sind Gelübde von Frauen gültig?

Danach gab Mose den Oberhäuptern der Stämme Israels erneut eine Weisung vom Herrn weiter:

»Wenn jemand dem Herrn etwas verspricht oder sich mit einem Eid verpflichtet, auf irgendetwas zu verzichten, darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles tun, was er gesagt hat.

Gibt eine junge Frau, die noch bei ihren Eltern lebt, dem Herrn ein Versprechen und ihr Vater lässt sie gewähren, so hat sie sich daran zu halten. Erhebt aber ihr Vater am selben Tag, an dem er davon hört, Einwände gegen ihr Gelübde, wird es ungültig. Dann wird der Herr ihr verzeihen, dass sie es nicht einhält.

Wenn eine Frau sich vor ihrer Heirat durch ein Gelübde oder ein leichtfertiges Versprechen zu irgendetwas verpflichtet hat und ihr Mann dazu schweigt, muss sie ihr Wort halten. Erhebt er jedoch am selben Tag Einspruch, an dem er davon erfährt, ist sie nicht mehr an ihr Versprechen gebunden. Der Herr wird ihr vergeben, wenn sie in diesem Fall ihr Wort nicht hält. 10 Ist aber die Frau, die dem Herrn ein Versprechen gibt, verwitwet oder geschieden, so muss sie es erfüllen.

11 Legt eine verheiratete Frau ein Gelübde ab 12 und ihr Mann sagt nichts dagegen, muss sie tun, was sie versprochen hat. 13 Der Mann kann das Gelübde jedoch am selben Tag aufheben, an dem er davon hört. Der Herr wird der Frau verzeihen, dass sie es nicht einhält. 14 Der Mann hat das Recht, alles für ungültig zu erklären oder zu bestätigen, was seine Frau versprochen hat, ganz gleich ob sie etwas tun oder auf etwas verzichten wollte. 15 Wenn er sich am Tag, an dem er davon erfährt, nicht dazu äußert, bestätigt er ihr Gelübde. Durch sein Schweigen wird es verbindlich. 16 Hebt er das Gelübde nach dem ersten Tag auf, trifft ihn allein die Schuld, wenn es gebrochen wird.«

17 Diese Weisungen erhielt Mose vom Herrn. Sie regeln den Umgang mit Gelübden von verheirateten und unverheirateten Frauen und bestimmen, welchen Einfluss Väter und Ehemänner auf die Gelübde haben.

Footnotes

  1. 28,4 Wörtlich: zwischen den zwei Abenden. – Nach jüdischer Tradition ist die Zeit am Nachmittag zwischen dem beginnenden Abstieg der Sonne und ihrem Untergang gemeint.