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34 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, so soll dies das Land sein, das euch zum Erbteil fällt, das Land Kanaan nach seinen Grenzen.

Die Ecke gegen Mittag soll anfangen an der Wüste Zin bei Edom, daß eure Grenze gegen Mittag sei vom Ende des Salzmeeres, das gegen Morgen liegt,

und das die Grenze sich lenke mittagwärts von der Steige Akrabbim und gehe durch Zin, und ihr Ausgang sei mittagwärts von Kades-Barnea und gelange zum Dorf Adar und gehe durch Azmon

und lenke sich von Azmon an den Bach Ägyptens, und ihr Ende sei an dem Meer.

Aber die Grenze gegen Abend soll diese sein, nämlich das große Meer. Das sei eure Grenze gegen Abend.

Die Grenze gegen Mitternacht soll diese sein: ihr sollt messen von dem großen Meer bis an den Berg Hor,

und von dem Berg Hor messen, bis man kommt gen Hamath, das der Ausgang der Grenze sei gen Zedad

und die Grenze ausgehe gen Siphron und ihr Ende sei am Dorf Enan. Das sei eure Grenze gegen Mitternacht.

10 Und sollt messen die Grenze gegen Morgen vom Dorf Enan gen Sepham,

11 und die Grenze gehe herab von Sepham gen Ribla morgenwärts von Ain; darnach gehe sie herab und lenke sich an die Seite des Meers Kinneret gegen Morgen

12 und komme herab an den Jordan, daß ihr Ende sei das Salzmeer. Das sei euer Land mit seiner Grenze umher.

13 Und Mose gebot den Kindern Israel und sprach: Das ist das Land, das ihr durchs Los unter euch teilen sollt, das der HERR geboten hat den neun Stämmen und dem halben Stamm zu geben.

14 Denn der Stamm der Kinder Ruben nach ihren Vaterhäusern und der halbe Stamm Manasse haben ihr Teil genommen.

15 Also haben zwei Stämme und der halbe Stamm ihr Erbteil dahin, diesseit des Jordans gegenüber Jericho gegen Morgen.

16 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

17 Das sind die Namen der Männer, die das Land unter euch teilen sollen: der Priester Eleasar und Josua, der Sohn Nuns.

18 Dazu sollt ihr nehmen von einem jeglichen Stamm einen Fürsten, das Land auszuteilen.

19 Und das sind der Männer Namen: Kaleb, der Sohn Jephunnes, des Stammes Juda;

20 Samuel, der Sohn Ammihuds, des Stammes Simeon;

21 Elidad, der Sohn Chislons, des Stammes Benjamin;

22 Bukki, der Sohn Joglis, Fürst des Stammes der Kinder Dan;

23 Hanniel, der Sohn Ephods, Fürst des Stammes der Kinder Manasse, von den Kindern Joseph;

24 Kemuel, der Sohn Siphtans, Fürst des Stammes der Kinder Ephraim;

25 Elizaphan, der Sohn Parnachs, Fürst des Stammes der Kinder Sebulon;

26 Paltiel, der Sohn Assans, der Fürst des Stammes der Kinder Isaschar;

27 Ahihud, der Sohn Selomis, Fürst des Stammes der Kinder Asser;

28 Pedahel, der Sohn Ammihuds, Fürst des Stammes der Kinder Naphthali.

29 Dies sind die, denen der HERR gebot, daß sie den Kindern Israel Erbe austeilten im Lande Kanaan.

35 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach:

Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung;

dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben.

Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben.

So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein.

Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,

daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten.

Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben.

Und der HERR redete mit Mose und sprach:

10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt,

11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut.

12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei.

13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein.

14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan.

15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.

17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben.

18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben.

19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten.

20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt,

21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet.

22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens

23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt,

24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten.

25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.

26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist,

27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.

28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen.

29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt.

30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode.

31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben.

32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe.

33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat.

34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt.

36 Und die obersten Väter des Geschlechts der Kinder Gileads, des Sohnes Machirs, der Manasses Sohn war, von den Geschlechtern der Kinder Joseph, traten herzu und redeten vor Mose und vor den Fürsten, den obersten Vätern der Kinder Israel,

und sprachen: Meinem Herrn hat der HERR geboten, daß man das Land zum Erbteil geben sollte durchs Los den Kindern Israel; auch ward meinem Herrn geboten von dem HERRN, daß man das Erbteil Zelophehads, unsers Bruders, seinen Töchtern geben soll.

Wenn sie jemand aus den Stämmen der Kinder Israel zu Weibern nimmt, so wird unserer Väter Erbteil weniger werden, und so viel sie haben, wird zu dem Erbteil kommen des Stammes, dahin sie kommen; also wird das Los unseres Erbteils verringert.

Wenn nun das Halljahr der Kinder Israel kommt, so wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes kommen, da sie sind; also wird das Erbteil des Stammes unserer Väter verringert, so viel sie haben.

Mose gebot den Kindern Israel nach dem Befehl des Herrn und sprach: Der Stamm der Kinder Joseph hat recht geredet.

Das ist's, was der HERR gebietet den Töchtern Zelophehads und spricht: Laß sie freien, wie es ihnen gefällt; allein daß sie freien unter dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters,

auf daß nicht die Erbteile der Kinder Israel fallen von einen Stamm zum andern; denn ein jeglicher unter den Kindern Israel soll anhangen an dem Erbe des Stammes seiner Väter.

Und alle Töchter, die Erbteil besitzen unter den Stämmen der Kinder Israel, sollen freien einen von dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters, auf daß ein jeglicher unter den Kindern Israel seiner Väter Erbe behalte

und nicht ein Erbteil von einem Stamm falle auf den andern, sondern ein jeglicher hange an seinem Erbe unter den Stämmen der Kinder Israel.

10 Wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelophehads,

11 Mahela, Thirza, Hogla, Milka und Noa, und freiten die Kinder ihrer Vettern,

12 des Geschlechts der Kinder Manasses, des Sohnes Josephs. Also blieb ihr Erbteil an dem Stamm des Geschlechts ihres Vaters.

13 Das sind die Gebote und Rechte, die der HERR gebot durch Mose den Kindern Israel auf dem Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho.

Die Grenzen des Landes Kanaan

34 Der Herr sprach zu Mose: »Erkläre den Israeliten, wie die Grenzen des Landes Kanaan verlaufen sollen, das ich ihnen geben will.

3-4 Die Südgrenze beginnt am Toten Meer und führt zunächst am Gebiet Edoms entlang. Südlich des Skorpionensteigs wendet sie sich nach Westen zur Wüste Zin. Hier verläuft sie südlich von Kadesch-Barnea nach Hazar-Addar und weiter nach Azmon. Sie erreicht den ägyptischen Grenzfluss und folgt ihm bis zum Mittelmeer. Die Mittelmeerküste bildet die Westgrenze. Die Nordgrenze führt vom Meer zum Berg Hor, kreuzt die Straße von Hamat und geht durch Zedad und Sifron nach Hazar-Enan. 10 Hier beginnt die Ostgrenze. Sie verläuft über Schefam 11 nach Ribla, das im Osten von Ajin liegt. Dann führt sie an den Berghängen östlich vom See Genezareth entlang, 12 geht hinab zum Jordan und folgt ihm bis zum Toten Meer. Das ganze Land, das in diesen Grenzen liegt, soll euch gehören.«

13 Mose sagte dies den Israeliten und fuhr fort: »Der Herr will, dass ihr dieses Land durch das Los unter den neuneinhalb Stämmen aufteilt, die noch keine Gebiete haben. 14-15 Denn die Stämme Ruben, Gad und der halbe Stamm Manasse haben schon hier, östlich des Jordan gegenüber von Jericho, Land bekommen.«

16 Dann sprach der Herr zu Mose: 17 »Folgende Männer sollen das Land verteilen:

der Priester Eleasar, Josua, der Sohn von Nun,

18 dazu je ein führender Mann aus jedem Stamm,

19 nämlich Kaleb, der Sohn von Jefunne aus dem Stamm Juda,

20 Schemuël, der Sohn von Ammihud aus dem Stamm Simeon,

21 Elidad, der Sohn von Kislon aus dem Stamm Benjamin,

22 Bukki, der Sohn von Jogli aus dem Stamm Dan,

23 Hanniël, der Sohn von Efod aus dem Stamm Manasse,

24 Kemuël, der Sohn von Schiftan aus dem Stamm Ephraim,

25 Elizafan, der Sohn von Parnach aus dem Stamm Sebulon,

26 Paltiël, der Sohn von Asan aus dem Stamm Issachar,

27 Ahihud, der Sohn von Schelomi aus dem Stamm Asser,

28 und Pedahel, der Sohn von Ammihud aus dem Stamm Naftali.«

29 Diesen Männern gab der Herr den Auftrag, das Land Kanaan unter den Israeliten aufzuteilen.

Die Städte der Leviten und die Zufluchtsorte für Totschläger (5. Mose 19,1‒13)

35 Die Israeliten lagerten in der moabitischen Steppe östlich des Jordan, gegenüber von Jericho. Dort ließ der Herr ihnen durch Mose sagen:

2-3 »Gebt den Leviten in euren Stammesgebieten Städte, in denen sie wohnen können! Überlasst ihnen mit den Städten auch Weideland für ihre Viehherden! Die Weidefläche soll sich auf jeder Seite der Stadt 500 Meter weit ins Land erstrecken, so dass jede ihrer vier Seiten mindestens einen Kilometer lang ist. 6-7 Gebt den Leviten insgesamt 48 Städte! Sechs davon sollen als Zufluchtsorte für Menschen dienen, die ohne Absicht jemanden getötet haben. Achtet darauf, dass es bei der Auswahl der Städte gerecht zugeht. Die Stämme mit großen Gebieten sollen mehr Städte abtreten als die Stämme mit weniger Land.«

Weiter sprach der Herr zu Mose: 10 »Sag den Israeliten:

Wenn ihr den Jordan überquert und ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Zufluchtsstädte bestimmen, in die jeder von euch fliehen kann, der ohne Absicht einen Menschen getötet hat. 12 Dort ist er vor der Blutrache sicher, bis ihr den Fall öffentlich vor Gericht untersucht habt. 13 Wählt dazu sechs Städte aus, 14 drei hier im Osten und drei drüben im Land Kanaan. 15 Sie bieten jedem von euch Schutz, auch den Ausländern, die bei euch zu Gast sind oder ständig bei euch leben. Jeder, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat, soll dorthin fliehen.

16-18 Wer einen anderen aber mit einem Gegenstand aus Metall, Stein oder Holz erschlägt, ist ein Mörder und muss sterben. 19 Der nächste Verwandte des Ermordeten soll ihn töten, sobald er ihn findet. 20-21 Denn wer aus Hass und Feindschaft einen Menschen erschlägt oder mit einem Wurfgeschoss oder mit der Faust tödlich verletzt, muss auf jeden Fall mit dem Tod bestraft werden.

22 Anders ist es, wenn jemand nicht aus Feindschaft, sondern unabsichtlich einen Menschen tötet, indem er ihn aus Versehen zu Boden stößt, mit einem Wurfgeschoss trifft 23 oder einen Stein auf ihn fallen lässt. 24 In diesem Fall soll die Volksgemeinschaft vor Gericht darüber urteilen, ob der Bluträcher ihn töten darf. Haltet euch dabei an dieses Gesetz! 25 Wird der Angeklagte freigesprochen, dann sollt ihr ihn vor der Rache schützen und in die Zufluchtsstadt zurückbringen, in die er geflohen war. Dort muss er bleiben, bis der Hohepriester stirbt, der gerade im Amt ist. 26 Wenn der Totschläger aber die Stadt verlassen sollte, in die er geflohen ist, verliert er seinen Schutz. 27 Trifft der Bluträcher ihn außerhalb der Stadt an und tötet ihn, dann macht er sich nicht schuldig. 28 Denn der Totschläger soll bis zum Tod des Hohenpriesters an seinem Zufluchtsort bleiben. Erst danach kann er nach Hause zu seinem Grund und Boden zurückkehren. 29 Dieses Gesetz gilt für euch und eure Nachkommen überall, wo ihr lebt.

30 Ein Mörder muss zum Tod verurteilt werden, aber nur dann, wenn mindestens zwei Zeugen gegen ihn aussagen. Eine einzelne Zeugenaussage reicht dazu nicht aus.

31 Ein Mörder kann sich nicht freikaufen. Ihr dürft kein Geld von ihm annehmen, sondern müsst ihn auf jeden Fall töten. 32 Nehmt auch kein Geld von einem Totschläger an! Er darf sich nicht das Recht erkaufen, seine Zufluchtsstadt zu verlassen und nach Hause zurückzukehren, bevor der Hohepriester gestorben ist.

33 Ihr sollt das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen. Entweiht wird es, wenn jemand darin einen anderen Menschen ermordet. Es kann nur dadurch wieder rein werden, dass der Mörder selbst sein Leben lässt. 34 Euer Land soll rein sein, denn ich, der Herr, wohne mitten unter euch Israeliten!«

Grundstücke dürfen nur innerhalb eines Stammes vererbt werden

36 Die führenden Männer der Sippe Gilead kamen zu Mose und zu den Oberhäuptern der Stämme Israels. Die Sippe Gilead stammte von Machir ab, einem Nachkommen von Josefs Sohn Manasse. Sie sagten zu Mose: »Der Herr hat dir befohlen, das Land durch das Los unter uns Israeliten zu verteilen. Er hat außerdem angeordnet, dass die Töchter unseres Verwandten Zelofhad den Grundbesitz ihres Vaters erben sollen. Was ist nun, wenn sie Männer aus anderen Stämmen heiraten? Dann wird ihr Land Eigentum der Stämme, in die sie einheiraten. Uns aber geht es verloren, und unser Stammesgebiet wird kleiner. Und selbst wenn wir das Land zurückkaufen könnten, würde es beim nächsten Erlassjahr wieder dem anderen Stamm gegeben, in den die Frauen eingeheiratet haben. So würden wir es endgültig verlieren.«

Mose fragte den Herrn und sprach dann mit den Israeliten: »Die Männer von Gilead haben recht. Deshalb lässt der Herr euch sagen: Die Töchter Zelofhads dürfen heiraten, wen sie möchten; nur sollen es Männer aus ihrem eigenen Stamm sein, damit nicht Landbesitz von ihrem Stamm an einen anderen übergeht. Jeder Stamm soll sein Gebiet vollständig behalten.

Wenn eine Frau Land erbt, soll sie einen Mann aus ihrem eigenen Stamm heiraten, damit ihr Grundstück im Stammesbesitz bleibt. Grundstücke dürfen nicht das Eigentum eines anderen Stammes werden.«

10-11 Die Töchter Zelofhads, Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa, taten, was der Herr zu Mose gesagt hatte. Sie heirateten ihre Vettern, 12 die ebenfalls zum Stamm Manasse gehörten. So blieb ihr Grundbesitz beim Stamm ihres Vaters.

13 Diese Gesetze und Vorschriften gab der Herr den Israeliten durch Mose, als sie in der moabitischen Steppe östlich des Jordan, gegenüber von Jericho, lagerten.