Die Grenzen des Landes Kanaan

34 Der Herr sprach zu Mose: »Erkläre den Israeliten, wie die Grenzen des Landes Kanaan verlaufen sollen, das ich ihnen geben will.

3-4 Die Südgrenze beginnt am Toten Meer und führt zunächst am Gebiet Edoms entlang. Südlich des Skorpionensteigs wendet sie sich nach Westen zur Wüste Zin. Hier verläuft sie südlich von Kadesch-Barnea nach Hazar-Addar und weiter nach Azmon. Sie erreicht den ägyptischen Grenzfluss und folgt ihm bis zum Mittelmeer. Die Mittelmeerküste bildet die Westgrenze. Die Nordgrenze führt vom Meer zum Berg Hor, kreuzt die Straße von Hamat und geht durch Zedad und Sifron nach Hazar-Enan. 10 Hier beginnt die Ostgrenze. Sie verläuft über Schefam 11 nach Ribla, das im Osten von Ajin liegt. Dann führt sie an den Berghängen östlich vom See Genezareth entlang, 12 geht hinab zum Jordan und folgt ihm bis zum Toten Meer. Das ganze Land, das in diesen Grenzen liegt, soll euch gehören.«

13 Mose sagte dies den Israeliten und fuhr fort: »Der Herr will, dass ihr dieses Land durch das Los unter den neuneinhalb Stämmen aufteilt, die noch keine Gebiete haben. 14-15 Denn die Stämme Ruben, Gad und der halbe Stamm Manasse haben schon hier, östlich des Jordan gegenüber von Jericho, Land bekommen.«

16 Dann sprach der Herr zu Mose: 17 »Folgende Männer sollen das Land verteilen:

der Priester Eleasar, Josua, der Sohn von Nun,

18 dazu je ein führender Mann aus jedem Stamm,

19 nämlich Kaleb, der Sohn von Jefunne aus dem Stamm Juda,

20 Schemuël, der Sohn von Ammihud aus dem Stamm Simeon,

21 Elidad, der Sohn von Kislon aus dem Stamm Benjamin,

22 Bukki, der Sohn von Jogli aus dem Stamm Dan,

23 Hanniël, der Sohn von Efod aus dem Stamm Manasse,

24 Kemuël, der Sohn von Schiftan aus dem Stamm Ephraim,

25 Elizafan, der Sohn von Parnach aus dem Stamm Sebulon,

26 Paltiël, der Sohn von Asan aus dem Stamm Issachar,

27 Ahihud, der Sohn von Schelomi aus dem Stamm Asser,

28 und Pedahel, der Sohn von Ammihud aus dem Stamm Naftali.«

29 Diesen Männern gab der Herr den Auftrag, das Land Kanaan unter den Israeliten aufzuteilen.

Die Städte der Leviten und die Zufluchtsorte für Totschläger (5. Mose 19,1‒13)

35 Die Israeliten lagerten in der moabitischen Steppe östlich des Jordan, gegenüber von Jericho. Dort ließ der Herr ihnen durch Mose sagen:

2-3 »Gebt den Leviten in euren Stammesgebieten Städte, in denen sie wohnen können! Überlasst ihnen mit den Städten auch Weideland für ihre Viehherden! Die Weidefläche soll sich auf jeder Seite der Stadt 500 Meter weit ins Land erstrecken, so dass jede ihrer vier Seiten mindestens einen Kilometer lang ist. 6-7 Gebt den Leviten insgesamt 48 Städte! Sechs davon sollen als Zufluchtsorte für Menschen dienen, die ohne Absicht jemanden getötet haben. Achtet darauf, dass es bei der Auswahl der Städte gerecht zugeht. Die Stämme mit großen Gebieten sollen mehr Städte abtreten als die Stämme mit weniger Land.«

Weiter sprach der Herr zu Mose: 10 »Sag den Israeliten:

Wenn ihr den Jordan überquert und ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Zufluchtsstädte bestimmen, in die jeder von euch fliehen kann, der ohne Absicht einen Menschen getötet hat. 12 Dort ist er vor der Blutrache sicher, bis ihr den Fall öffentlich vor Gericht untersucht habt. 13 Wählt dazu sechs Städte aus, 14 drei hier im Osten und drei drüben im Land Kanaan. 15 Sie bieten jedem von euch Schutz, auch den Ausländern, die bei euch zu Gast sind oder ständig bei euch leben. Jeder, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat, soll dorthin fliehen.

16-18 Wer einen anderen aber mit einem Gegenstand aus Metall, Stein oder Holz erschlägt, ist ein Mörder und muss sterben. 19 Der nächste Verwandte des Ermordeten soll ihn töten, sobald er ihn findet. 20-21 Denn wer aus Hass und Feindschaft einen Menschen erschlägt oder mit einem Wurfgeschoss oder mit der Faust tödlich verletzt, muss auf jeden Fall mit dem Tod bestraft werden.

22 Anders ist es, wenn jemand nicht aus Feindschaft, sondern unabsichtlich einen Menschen tötet, indem er ihn aus Versehen zu Boden stößt, mit einem Wurfgeschoss trifft 23 oder einen Stein auf ihn fallen lässt. 24 In diesem Fall soll die Volksgemeinschaft vor Gericht darüber urteilen, ob der Bluträcher ihn töten darf. Haltet euch dabei an dieses Gesetz! 25 Wird der Angeklagte freigesprochen, dann sollt ihr ihn vor der Rache schützen und in die Zufluchtsstadt zurückbringen, in die er geflohen war. Dort muss er bleiben, bis der Hohepriester stirbt, der gerade im Amt ist. 26 Wenn der Totschläger aber die Stadt verlassen sollte, in die er geflohen ist, verliert er seinen Schutz. 27 Trifft der Bluträcher ihn außerhalb der Stadt an und tötet ihn, dann macht er sich nicht schuldig. 28 Denn der Totschläger soll bis zum Tod des Hohenpriesters an seinem Zufluchtsort bleiben. Erst danach kann er nach Hause zu seinem Grund und Boden zurückkehren. 29 Dieses Gesetz gilt für euch und eure Nachkommen überall, wo ihr lebt.

30 Ein Mörder muss zum Tod verurteilt werden, aber nur dann, wenn mindestens zwei Zeugen gegen ihn aussagen. Eine einzelne Zeugenaussage reicht dazu nicht aus.

31 Ein Mörder kann sich nicht freikaufen. Ihr dürft kein Geld von ihm annehmen, sondern müsst ihn auf jeden Fall töten. 32 Nehmt auch kein Geld von einem Totschläger an! Er darf sich nicht das Recht erkaufen, seine Zufluchtsstadt zu verlassen und nach Hause zurückzukehren, bevor der Hohepriester gestorben ist.

33 Ihr sollt das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen. Entweiht wird es, wenn jemand darin einen anderen Menschen ermordet. Es kann nur dadurch wieder rein werden, dass der Mörder selbst sein Leben lässt. 34 Euer Land soll rein sein, denn ich, der Herr, wohne mitten unter euch Israeliten!«

Grundstücke dürfen nur innerhalb eines Stammes vererbt werden

36 Die führenden Männer der Sippe Gilead kamen zu Mose und zu den Oberhäuptern der Stämme Israels. Die Sippe Gilead stammte von Machir ab, einem Nachkommen von Josefs Sohn Manasse. Sie sagten zu Mose: »Der Herr hat dir befohlen, das Land durch das Los unter uns Israeliten zu verteilen. Er hat außerdem angeordnet, dass die Töchter unseres Verwandten Zelofhad den Grundbesitz ihres Vaters erben sollen. Was ist nun, wenn sie Männer aus anderen Stämmen heiraten? Dann wird ihr Land Eigentum der Stämme, in die sie einheiraten. Uns aber geht es verloren, und unser Stammesgebiet wird kleiner. Und selbst wenn wir das Land zurückkaufen könnten, würde es beim nächsten Erlassjahr wieder dem anderen Stamm gegeben, in den die Frauen eingeheiratet haben. So würden wir es endgültig verlieren.«

Mose fragte den Herrn und sprach dann mit den Israeliten: »Die Männer von Gilead haben recht. Deshalb lässt der Herr euch sagen: Die Töchter Zelofhads dürfen heiraten, wen sie möchten; nur sollen es Männer aus ihrem eigenen Stamm sein, damit nicht Landbesitz von ihrem Stamm an einen anderen übergeht. Jeder Stamm soll sein Gebiet vollständig behalten.

Wenn eine Frau Land erbt, soll sie einen Mann aus ihrem eigenen Stamm heiraten, damit ihr Grundstück im Stammesbesitz bleibt. Grundstücke dürfen nicht das Eigentum eines anderen Stammes werden.«

10-11 Die Töchter Zelofhads, Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa, taten, was der Herr zu Mose gesagt hatte. Sie heirateten ihre Vettern, 12 die ebenfalls zum Stamm Manasse gehörten. So blieb ihr Grundbesitz beim Stamm ihres Vaters.

13 Diese Gesetze und Vorschriften gab der Herr den Israeliten durch Mose, als sie in der moabitischen Steppe östlich des Jordan, gegenüber von Jericho, lagerten.